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Pränatale Diagnosen überraschend verboten

Pressemitteilung

Waiblingen – Mit einer ‘Willenserklärung zu PND und PID’ ordnete Dieter Egert ein Verbot gentechnischer Untersuchungen an Ungeborenen an, außerdem forderte er die Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber der schwangeren Mutter ein. Dies betreffe alle pränatale Diagnosen, zu denen keine pränatale Therapie zur Verfügung stehe, mit Wirkung ab dem 15. September. Ein Verstoß dagegen ist strafbar, denn Egert ist durch eine Pflegschaft für Ungeborene legitimiert, in deren Namen rechtswirksame Erklärungen abzugeben.

Bei Risikoschwangerschaften führt ein auffälliges PND-Ergebnis oftmals zu einer Abtreibung, zumal sich der Arzt damit gegen mögliche Schadensersatzansprüche absichert. So hat beispielsweise die Geburtenzahl von Kindern mit Down-Syndrom bereits um 90% abgenommen. Nach Egerts Darstellung sei das nicht hinnehmbar. Da er selbst Zwillingsschwestern hat, die seit ihrer Geburt geistig behindert sind, seien ihm die daraus folgenden Herausforderungen für eine Familie sehr wohl bewusst. Er habe aber auch erlebt, dass diese Kinder umso mehr geliebt wurden. Behinderungen müsse man akzeptieren, denn die entscheidenden Dinge des Lebens könne man weder planen noch kaufen. Für chronisch Kranke bedeute ihre Abtreibung die denkbar schlechteste Therapie. Egert wurde bereits 1990 vom Vormundschaftsgericht als Pfleger für alle Ungeborenen Kinder in Deutschland bestellt, um diese rechtlich in allen Fragen rund um pränatale Tötungen zu vertreten, auch gegenüber den Sorgeberechtigten. In seiner Begründung weist Egert darauf hin, dass gesetzlich jede betroffene Person einer gentechnischen Untersuchung widersprechen, sowie auf die Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht bestehen kann. Da eine gentechnische Untersuchung in aller Regel keinen Nutzen für das Kind habe, könne und müsse er als deren Rechtsvertreter diese Erklärung abgeben.