Berlin – Biosimilars setzen sich in der ambulanten Versorgung mehr und mehr durch. Aber welche Rolle spielen sie im Krankenhaus? Die Arbeitsgemeinschaft Pro Biosimilars hat das Beratungsunternehmen Simon Kucher & Partners beauftragt, diese Frage im Rahmen einer Studie genauer zu beleuchten und die Ergebnisse nun veröffentlicht.
Dr. Matthias Liefner, Studienleiter und Partner bei Simon Kucher & Partners, fasste die wichtigsten Ergebnisse der Studie im Rahmen der heutigen Pressekonferenz zusammen.
Biosimilars spielen demnach auch in der Krankenhausversorgung – sowohl in der stationären Behandlung wie auch in der Klinikambulanz – eine zunehmende Rolle. Nach dem anfänglich zurückhaltenden Einsatz der „Biosimilars 2.0“ durch die Krankenhausärzte sei in den letzten beiden Quartalen ein verstärkter Einsatz zu verzeichnen. Entscheidend dafür sei, dass Ärzte gute Erfahrungen mit dem Einsatz von Biosimilars gemacht hätten.
Allerdings führten Fehlanreize im Vergütungssystem in vielen Fällen zu einer Benachteiligung der Biosimilars: Controllingabteilungen und Krankenhausapotheken achten besonders auf einen aus Krankenhaussicht wirtschaftlichen Arzneimitteleinkauf.
In der stationären Versorgung erhalten Kliniken für bestimmte, meist höherpreisige Arzneimitteltherapien eine zusätzliche Vergütung – sogenannte Zusatzentgelte – auf die übliche Fallpauschale pro Patient und Diagnose. Daraus folge, dass Kliniken versuchen, aus der Differenz von Zusatzentgelt und realem Einkaufspreis eine Marge für die Klinik zu erwirtschaften. Die Festlegung des Zusatzentgelts solle daher so erfolgen, dass ein preislicher Kellertreppeneffekt vermieden wird. Denn dieser könne anderenfalls perspektivisch die Nachhaltigkeit des Biosimilarwettbewerbs untergraben.
Für die Behandlung in der Klinikambulanz verhandeln die Kliniken mit den Krankenkassen über die Erstattungspreise für Arzneimittel in sogenannten § 129 SGB V-Verträgen. Eine Benachteiligung der Biosimilars könne dabei entweder durch einen einheitlichen Abrechnungsbetrag je Wirkstoff oder durch einen prozentualen Abschlag auf die Listenpreise, differenziert nach Referenzprodukt bzw. Biosimilar, vermieden werden. Die bislang gängige Vertragsform, bei der ein einheitlicher Prozentsatz als Abschlag auf den Listenpreis definiert wird, mache für das Krankenhaus den Einsatz der teureren Originalprodukte zulasten der gesetzlichen Krankenkassen betriebswirtschaftlich attraktiv.
Dr. Andreas Eberhorn, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Pro Biosimilars, kommentierte die Studie so:
„Auch die Krankenhausärzte haben eine Verantwortung für die wirtschaftliche Versorgung der Patienten. Diese Verantwortung endet nicht mit der Entlassung des Patienten aus dem Krankenhaus. Deshalb muss schon im Krankenhaus das Potenzial der Biosimilars besser genutzt werden. Das schafft die Voraussetzung für eine wirtschaftliche Versorgung bei der Weiterbetreuung des Patienten durch den niedergelassenen Arzt.
Damit das gelingt, müssen Ärzte und Klinikapotheker umfassend und unabhängig informiert werden. Hier haben etwa die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft mit ihrem Leitfaden zu Biosimilars oder jüngst der Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker mit seiner Positionierung zum Einsatz von Biosimilars wichtige Schritte gemacht. Darüber hinaus könnten noch stärkere Impulse von den Zulassungsbehörden kommen. Die dänische Zulassungsbehörde informiert beispielsweise ihrerseits die Kliniken, sobald ein neues Biosimilar zugelassen worden ist.
Auch regionale Arzneimittelvereinbarungen, die zwischen Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen für die ambulante Versorgung getroffen werden, sollten nicht nur von den niedergelassenen Ärzten, sondern auch in der Klinikambulanz konsequent Anwendung finden, um den Biosimilars-Anteil zu erhöhen.
Erstattungsvereinbarungen zwischen Krankenkassen und Kliniken dürfen Biosimilars nicht benachteiligen, ein einheitlicher Erstattungsbetrag pro Wirkstoff oder gestufte Abschläge auf den Listenpreis können Fehlanreize abbauen.“
Die gesamte Studie finden Sie hier: www.probiosimilars.de/presse