Berlin – Die gesundheitspolitische Sprecherin und Vorsitzende der Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB, erklärt anlässlich des Inkrafttretens des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes am 01.04.2007:
Die Bilanz des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes ist bereits nach einem Jahr positiv. Die Vorstellung der Union, über mehr Wettbewerb und Transparenz unser Gesundheitswesen zukunftsfester zu machen, hat sich als der richtige Weg erwiesen. Mit ihrem Koalitionspartner hat sie den Akteuren im Gesundheitswesen vielfältige Steuerungsinstrumente an die Hand gegeben. Die Kritik an der Reform war vehement; aber jetzt zeichnet sich ein sichtbarer Erfolg ab.
Ein Beispiel hierfür sind die Arzneimittel-Rabattverträge. Immer mehr Verträge werden zwischen Herstellern und Krankenkassen abgeschlossen. Seit der Einführung der Regelungen hat sich der Anteil der rabattierten Arzneimittel im GKV-Markt von 4 % auf 27 % erhöht. Bei den Generika beträgt der Anteil bereits 44 %.
Ein Ziel der Gesundheitsreform, ökonomisches Handeln zu fördern, wurde erreicht. Die Krankenkassen agieren wirtschaftlicher und der Schuldenabbau der Kassen schreitet gut voran. Ein Zeichen hierfür ist auch der moderate Anstieg der Veraltungsausgaben von 0,4 %. Gleichzeitig konnten Finanzreserven von rund 3,2 Mrd. Euro aufgebaut werden. Dem gegenüber standen Schulden von über 8 Mrd. Euro in 2003. Die gesetzlichen Krankenkassen haben im Jahr 2007 einen Überschuss von rund 1,8 Milliarden Euro erzielt.
Für die Versicherten kam es zu deutlichen Leistungsverbesserungen. Seit dem 01. April 2007 sind Schutzimpfungen, Mütter-/Väter-Kind-Kuren, Palliativmedizin und die medizinische Rehabilitation Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Gesetzlich Versicherte haben mehr Wahlmöglichkeiten, um ihren Versicherungsschutz ihren individuellen Bedürfnissen anzupassen, wie beispielsweise Kostenerstattungs- oder Selbstbehalttarife.
Mehr Leistungsgerechtigkeit zeichnet sich über eine neue Honorarordnung für niedergelassene Ärzte ab. Damit wird in diesem Bereich die Budgetierung aufgehoben bei gleichzeitig sinkender Bürokratie. Dieses eröffnet neue Perspektiven für den Arztberuf.
Als neues Instrument wurde die Kosten-Nutzen-Bewertung durch das GKV-WSG eingeführt. Dieses Instrument befindet sich noch in der Entwicklungsphase. Hier ist zu verdeutlichen, dass es ich nicht um eine 4-Hürde der Arzneimittelzulassung handelt, sondern erst nach Etablierung im Markt zum Einsatz kommt. Damit ist sichergestellt, dass neue, innovative Produkte zeitnah auch GKV versicherten zur Verfügung stehen.
Ordnungspolitisch ist der Gesundheitsfonds, der zum 01.01.2009 in Kraft tritt, das “Herzstück” des GKV-WSG. Zur Kalkulation des dafür erforderlichen bundeseinheitlichen Beitragssatzes sind noch 3 wichtige Schritte zu erfüllen: Die Festlegung des RSA, die Regelung zur Insolvenz von Krankenkassen sowie die Konvergenzphase zur Umverteilung der Ländermittel. Es handelt sich umzwingende Voraussetzungen.
Ein Thema wurde im Rahmen des GKV-WSG großteils ausgespart, der Krankenhaussektor. Hierfür gilt es noch in diesem Jahr eine Anschlussregelung für den ordnungspolitischen Rahmen 2009 und damit zum Ende der Konvergenzphase vorzulegen. Aus Sicht der Union muss dabei auch eine Regelung für eine Ablösung der Grundlohnrate durch eine alternative, sachgerechte Bezugsgröße gefunden werden. Gleichzeitig bedarf es einer Verlässlichkeit bei der Investitionsförderung durch die Länder.
Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz setzt bei der Veränderung der vorhandenen Strukturen an, die erforderlich sind, um unser innovatives und solidarisches Gesundheitswesens zu erhalten.