Viersen – Regional etablierte Versorgungsstrukturen sind Voraussetzung für eine gelungene Vernetzung und damit der Dreh- und Angelpunkt einer guten ambulanten Palliativversorgung vor Ort“ – so lautet die klare Botschaft der Arbeitsgruppe (AG) „Ambulante Palliativversorgung“. Der multidisziplinär besetzten Arbeitsgemeinschaft gehören Hausärzte, Palliativmediziner, Vertreter von Pflege- und Hospizdiensten und Krankenhäusern sowie der Landesvertretungen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) und des Hospiz- und PallitivVerband (HPV), der AOK Rheinland/Hamburg und der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein an.
In einem jetzt veröffentlichten gemeinsamen Positionspapier sprechen sich die Mitglieder der AG mit Nachdruck für den Erhalt der bewährten Strukturen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) im Rheinland aus und wollen so aktiv Einfluss auf den für Herbst 2019 angekündigten bundeseinheitlichen Rahmenvertrag zur SAPV nehmen. „Wir möchten nicht, dass die in Nordrhein gut funktionierende SAPV-Versorgung dem kleinsten gemeinsamen Nenner auf Bundesebene geopfert wird“, erklären die Teilnehmer der AG einhellig. Sie schlagen vor, eine Klausel in den Bundesrahmenvertrag aufzunehmen. Diese soll dafür Sorge tragen, dass die in Nordrhein und auch andernorts bewährten regionalen Besonderheiten berücksichtigt werden können. So soll das bereits erreichte hohe Versorgungsniveau erhalten bleiben.
Neben dieser Kernforderung werden in dem Positionspapier weitere praktische Empfehlungen für den Fortbestand und die Weiterentwicklung der SAPV formuliert, die auf den Erkenntnissen aus Nordrhein basieren. Die AG spricht sich unter anderem dafür aus, dass der Hausarzt als „Bezugsarzt“ der Patientinnen und Patienten auch in der SAPV Ansprechpartner bleiben sollte. „Nur so könnte willkürlichen Brüchen in der Versorgung entgegengewirkt werden“, heißt es in der Erklärung.
Das Positionspapier steht im originalem Wortlaut auf der Homepage des Verbund der SAPV-Teams Nordrhein e.V. unter www.vstn.net und der KV Nordrhein unter www.knvo.de zum Download bereit.