Hamburg – In Hamburg überlässt der Verein Plan International 13 Mädchen der Genitalverstümmelung und weigert sich, sie wirksam zu schützen. Den Eltern der Kinder – aus Benin, Guinea, Ghana und Togo – ist die Strafbarkeit weitgehend bekannt. Dennoch hatten sie im Rahmen einer 2011 von Plan initiierten Umfrage z.T. sehr vehement angekündigt, ihre hier lebenden Töchter der Genitalverstümmelung zu unterwerfen, z.B.:
“Ich war in diesem Jahr in Guinea und wollte meine dritte Tochter beschneiden lassen, doch ich hatte Angst, sie würde erzählen, was ihr geschehen ist, wenn sie wieder in Deutschland ist. Deshalb warte ich noch ein wenig, bis sie weiß und versteht, dass es gefährlich ist, Deutschen davon zu erzählen. Ich werde sie beschneiden lassen. Ihr Körper muss das Zeichen der Klinge tragen. Das ist sehr wichtig.”
Dem Verein ist die Identität dieser potentiellen Täter bekannt, doch unterlässt er es bis heute, das Jugendamt als zuständige Behörde zu informieren, damit rechtliche Schritte zum Schutz der Mädchen umgesetzt werden können. Diese sind u.a. die Einschränkung des Aufenthaltsbestimmungsrechts, um zuverlässig zu verhindern, dass die Verstümmelung im Ausland verübt werden kann sowie die Übertragung der Gesundheitsfürsorge an das Jugendamt, das durch regelmäßige Kontrolle der Unversehrtheit die Verübung der Tat in Deutschland oder im europäischen Ausland messbar abwenden kann.
Stattdessen überantwortete Plan International die Fälle zwei im Bereich Kinderschutz völlig unqualifizierten Mitarbeitern: „Zwei unserer Interviewerinnen versuchen, Kontakt zu den Familien zu halten, Vertrauen aufzubauen … So wollen wir an den gefährdeten Mädchen dranbleiben und verhindern, dass sie beschnitten werden.“ Dieses Vorgehen bietet keinerlei Schutz für die gefährdeten Kinder und verschärft stattdessen die Gefahr, denn es signalisiert den Tätern, sie hätten keine rechtlichen Maßnahmen gegen ihr Vorhaben zu erwarten.
Zur Begründung für die Unterlassung der nötigen institutionellen Schritte gibt Anja Stuckert von Plan International an, es läge „keine akute Gefahr für die Mädchen vor, sondern nur ein potentielles Risiko.“
Da die konkrete Ankündigung einer Gewalttat – in diesem Fall die Absicht, Mädchen der Genitalverstümmelung zu unterziehen – eine äußerst konkrete Gefahr darstellt und nicht etwa ein lediglich „potentielles Risiko“, offenbart sich hier eine folgenschwere Fehleinschätzung.
Die Hamburger Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration – deren damaliger Senator Dietrich Wersich für die Umfrage von Plan International die Schirmherrschaft übernommen hatte – bestätigte, das Jugendamt solle zum Schutz der Kinder eingreifen, doch könne die Behörde den Verein nicht zu einer entsprechenden Meldung verpflichten.
„Die Öffentlichkeit soll wissen, dass Mädchen hier vor unserer Haustür das Recht auf Schutz vor Genitalverstümmelung verwehrt wird, weil Vereine wie Plan International die konkrete Gefahr ignorieren und eine Politik verfolgen, die nicht den Interessen der Opfer dient“ so Ines Laufer von der TaskForce.
Plan International liefert auch in seinen Projekten in Afrika rund 250.000 Patenmädchen – die der Akquise von Spendengeldern dienen – schutzlos der Genitalverstümmelung aus und unterlässt es absichtlich, den Schutz dieser Kinder aktiv einzufordern und in den Förderkriterien zu verankern. Der Verein steht dafür seit mehreren Jahren im Fokus öffentlicher Kritik (siehe www.patenmaedchen.de)