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Pläne für MVZ gefährden ambulante Versorgung

Pressemitteilung

Berlin, 13.01.2023 – Vorschläge der Bundesärztekammer und von Bundesgesundheitsminister Lauterbach zur Regulierung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) legen die Axt an einen wichtigen Teil der ambulanten Versorgung. Sie machen damit MVZ-Gruppen zum Sündenbock für strukturelle Fehlentwicklungen, ohne sich um praxistaugliche Lösungen für die Zukunft zu kümmern.

Die Vorsitzende des Bundesverbands der Betreiber medizinischer Versorgungszentren e. V. (BBMV), Sibylle Stauch-Eckmann, weist Vorschläge der Bundesärztekammer (BÄK) zur gesetzlichen Regulierung von MVZ-Gruppen als ungeeignet zurück: „Das Papier der Bundesärztekammer steht im Widerspruch zu den jüngsten Aussagen des BÄK-Präsidenten Dr. Reinhardt, der sich für eine differenzierte Debatte eingesetzt hat. Dieser Anspruch wird aus den heute vorgestellten Positionen, insbesondere einer Aufhebung des Bestandsschutzes, nicht deutlich.“ In einem Positionspapier fordert die BÄK, bis zum 1. Januar 2012 zugelassenen MVZ einen Bestandsschutz bis Ende 2033 einzuräumen. Damit werde dem Vertrauen in den Bestand getätigter Investitionen ausreichend Rechnung getragen, heißt es zur Begründung. „Unabhängig davon, ob ein solcher Eingriff überhaupt verfassungskonform wäre, was stark zu bezweifeln ist, verkennt dieser Vorstoß völlig die anstehenden Herausforderungen in der ambulanten Versorgung, die von MVZ-Gruppen schon jetzt erfolgreich gelöst werden“, so Stauch-Eckmann.

MVZ-Gruppen stemmen Herausforderungen schon jetzt

Schätzungen zufolge geht in den kommenden Jahren rund ein Drittel der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in den Ruhestand. Junge Ärztinnen und Ärzte scheuen zunehmend davor zurück, sich selbstständig zu machen, aus finanziellen Gründen und geänderten Erwartungen an die Berufsausübung. MVZ-Gruppen mit privaten Kapitalgebern begegnen diesen Herausforderungen schon jetzt erfolgreich: Sie investieren kontinuierlich in modernste Ausstattungen und Medizintechnik. Die angestellten Ärztinnen und Ärzte können ihre Patientinnen und Patienten behandeln, ohne sich um Administratives und Bürokratie kümmern zu müssen. MVZ-Gruppen ist gesetzlich vorgeschrieben, dass sie eine ärztliche Leitung haben müssen. Damit wird die unabhängige medizinische Versorgung gewährleistet. Für diese Leistungen spricht die Zufriedenheit der Patientinnen und Patienten, die sich in stetig steigenden Besuchszahlen zeigt. In einer Umfrage in Mitgliedsunternehmen des BBMV gaben 60 Prozent der Befragten an, den eigenen Qualitätsanspruch besser in MVZ verwirklichen zu können, fast 59 Prozent sagten, dass sie dort mehr Zeit für Patientinnen und Patienten hätten. „Das Papier der Bundesärztekammer befasst sich leider nicht mit den großen Herausforderungen der ambulanten Versorgung“, sagt Stauch-Eckmann.

Bestehendes breites Angebot der MVZ-Gruppen wird aufs Spiel gesetzt

Kürzlich hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach mit Blick auf das Engagement von privaten Kapitalgebern in der ambulanten Versorgung angekündigt, den „Einstieg von Heuschrecken“ zu unterbinden. „Diese Wortwahl ist purer Populismus. Um Fehlentwicklungen im ambulanten Bereich zu vermeiden, hilft es nicht, diese an den Inhabern oder Trägern der MVZ-Gruppen als Sündenböcken festzumachen und für sie eine Art Sonderrecht zu schaffen. Der ordnungspolitische Rahmen muss alle Leistungserbringer erfassen“, so Stauch-Eckmann. Mit attraktiven Anstellungsmöglichkeiten, Aus- und Weiterbildung des medizinischen Fachpersonals, rotierenden Arbeitsmodellen und der Eröffnung von Zweigpraxen sichern MVZ-Gruppen bereits einen wichtigen Teil der ambulanten Versorgung – auch und gerade auf dem Land. „All das wird mit der aktuellen Diskussion aufs Spiel gesetzt“, sagt Stauch-Eckmann. „Die Mitgliedsunternehmen im BBMV stehen Modifizierungen des gesetzlichen Rahmens für MVZ-Gruppen so lange offen im Dialog gegenüber, wie sie für alle Beteiligten gleichermaßen gelten und die Herausforderungen der ambulanten Versorgung praxistauglich zu lösen versuchen. Allein eine bestimmte Form der Trägerschaft von Praxen herauszusuchen und an diese die Axt zu legen, verkennt völlig die Realität“, so Stauch-Eckmann.