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PKV will Rechnungszins in der Kalkulationsverordnung nicht senken

Pressemitteilung Verband der privaten Krankenversicherung e. V.

Berlin – Zu Medienspekulationen über eine Absenkung des Rechnungszinses in der Kalkulationsverordnung erklärt der Direktor des Verbandes der privaten Krankenversicherung (PKV), Volker Leienbach:

„Es gibt keine Überlegungen des PKV-Verbandes, den in der Kalkulationsverordnung festgelegten Höchstrechnungszins zu senken. Wir haben auch keinerlei Hinweise, dass die dafür zuständige Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) etwa beabsichtigen würde, den Rechnungszins in der Kalkulationsverordnung abzusenken.

Tatsache ist, dass die private Krankenversicherungsbranche auch im Jahr 2009 eine Nettoverzinsung von 4,27 Prozent erreicht hat, also deutlich über dem Rechnungszins von 3,5 Prozent gelegen hat. Auch das zeigt, dass Spekulationen über eine bevorstehende Senkung des in der Kalkulationsverordnung festgelegten Rechnungszinses verfehlt sind.

Dass die Fachgremien der Versicherungs-Mathematiker ständig die allgemeine Kapitalmarktentwicklung beobachten, geschieht völlig unabhängig vom jeweils aktuellen Zinsniveau und gehört zum normalen Versicherungsalltag – genau dafür gibt es diese Gremien. Dazu gehört auch das in den einzelnen Versicherungsunternehmen regelmäßig durchgeführte und mit der BaFin abgestimmte AUZ-Verfahren (“aktuarieller Unternehmens-Zins”), bei dem mit entsprechenden Projektionsrechnungen unternehmensindividuell ermittelt wird, ob auf der Basis des Kapitalanlagebestandes der Rechnungszins erreicht wird.“