Berlin – Zu den Folgen des Verfassungsgerichtsurteils zur Gesundheitsreform erklärt der Vorsitzende des Verbandes der privaten Krankenversicherung (PKV), Reinhold Schulte:
Das Bundesverfassungsgericht geht in seinem Urteil ausdrücklich davon aus, dass das duale Krankenversicherungssystem erhalten und gestärkt werden soll. Die Aussagen zum Zwei-Säulen-Modell sind eine klare Absage an jede Form einer Bürgerversicherung. SPD, Grüne und Linkspartei müssten nun eigentlich ihre Wahlprogramme ändern, weil die Bürgerversicherung nicht verfassungsgemäß ist.
Insofern eröffnet das Urteil auch eine Chance, nach der Bundestagswahl einen vernünftigen Reformkurs einzuschlagen. Denn zugleich werden die Finanzierungsprobleme im Gesundheitsfonds immer sichtbarer. Die gesetzliche Krankenversicherung muss schon die heutigen Gesundheitsausgaben mit Schulden finanzieren, dabei stehen die Spitzen-Belastungen der demografischen Entwicklung erst noch bevor. Das System der Umlagefinanzierung gibt darauf keine Antwort.
Dabei bedarf es nicht einmal einer großen Reform mit einem radikalen Systemumbau. Viele einzelne, praktikable Schritte können die finanzielle Basis des Gesundheitswesens deutlich verbessern. Die private Krankenversicherung bietet ihre Mitwirkung an, um das Gesundheitssystem demografiefest zu machen. Dazu können schrittweise einzelne Leistungen in eine kapitalgedeckte Privatversicherung überführt werden. Dafür bieten sich insbesondere die zahnmedizinische Versorgung, das Krankengeld und die privaten Unfälle an. Ihre Ausgliederung würde die Krankenkassen um knapp 30 Milliarden Euro entlasten so könnte der Beitragssatz um fast 3 Punkte abgesenkt werden. Die Beitragszahler würden damit um rund 20 Prozent entlastet. Das gäbe ihnen finanziellen Spielraum für ergänzende Vorsorge nach ihren eigenen Prioritäten.
Mit Blick auf die Demografie bleibt es überdies politisch und volkswirtschaftlich unverändert richtig, mehr Menschen kapitalgedeckt abzusichern, um so das überforderte Umlageverfahren zu entlasten und die finanzielle Basis des Gesundheitswesens zu stärken. Dazu muss die Versicherungspflichtgrenze gesenkt und die Verdreifachung der Wartezeit für freiwillig versicherte Arbeitnehmer zurückgenommen werden.
Das entspricht auch den Wünschen der Menschen, wie schon deren ,Abstimmung mit den Füßen zeigt. Auch nach den Einschnitten der Gesundheitsreform kann sich der Nettoneuzugang der privaten Krankenversicherung sehen lassen: 69.800 neue Versicherte in der Vollversicherung und fast eine Million neue Zusatzversicherungen im Jahr 2008 sprechen für sich. Trotz der erhöhten gesetzlichen Hürden ist die private Krankenversicherung eine wachsende Branche das können heute viele andere Branchen nicht mehr von sich behaupten.