Mehr Reichweite im Gesundheitsmarkt

Schließen

Registrierung

Melden Sie sich noch heute an, um gezielt und effektiv Ihre Nachrichten in der Gesundheitsbranche verbreiten zu können.

Kontoinformationen

Ansprechpartner:in

Adresse

Kontakt

Es wurde eine E-Mail zur Bestätigung an Sie gesendet. Nach der Bestätigung sind Sie erfolgreich registriert.


PKV-Unternehmen reichen Verfassungsbeschwerde gegen Gesundheitsreform ein

Pressemitteilung der PKV

Berlin – Heute haben 25 Unternehmen der privaten Krankenversicherung Verfassungsbeschwerde gegen das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) eingelegt. Insgesamt legen 30 PKV-Unternehmen, die zusammen rund 95 Prozent der Privatversicherten repräsentieren, bis Ende März Verfassungsbeschwerde gegen Teile der Gesundheitsreform ein.

Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Gesamtheit der Neuregelungen des GKV-WSG, die die private Krankenversicherung (PKV) mittelbar oder unmittelbar betreffen. Dazu gehören unter anderem der Zwang zur Einführung eines Basistarifs, die Einschränkung des Zugangs zur PKV für Angestellte und das Angebot von Wahltarifen durch die gesetzliche Krankenversicherung. Diese Maßnahmen führen in der Summe zu erheblichen Belastungen der PKV. Sie überschreiten die Grenze des grundrechtlich Zulässigen. Nie zuvor hat es einen so weitgehenden Eingriff in das Recht der PKV gegeben.

Ebenso sollen die Interessen der Versicherten mit der Verfassungsbeschwerde gewahrt werden. Deswegen unterstützen Versicherungsunternehmen Privatversicherte als weitere Beschwerdeführer, um gegen die sie betreffenden Regelungen – z. B. gegen den steuerfinanzierten Zuschuss allein für die gesetzliche Krankenversicherung – vorzugehen.

Die Verfassungsbeschwerde muss bis zum Ablauf der Jahresfrist nach Inkrafttreten des GKV-WSG, also spätestens bis zum 31. März 2008, eingereicht werden.