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PKV setzt eigenes Präventionskonzept zur Bekämpfung von Alkoholmissbrauch bei Kindern und Jugendlichen um

Pressemitteilung PKV

Berlin – Die private Krankenversicherung (PKV) wird sich freiwillig in einem breit angelegten Präventionsprojekt zur Bekämpfung von Alkoholmissbrauch bei Kindern und Jugendlichen engagieren. Dafür wird sie im Startjahr 10 Mio. Euro zur Verfügung stellen. Sie baut damit ihr Engagement in der Primärprävention signifikant aus. Bereits seit 2005 engagiert sie sich erfolgreich in der HIV/Aids-Prävention und stellt dafür jedes Jahr 3,5 Millionen Euro zur Verfügung.

Die Anzahl der Jugendlichen, die in den letzten Jahren wegen einer Alkoholvergiftung ins Krankenhaus eingeliefert wurden, ist weiterhin auf einem bedenklich hohen Niveau. Das bestätigen die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Dies sind aber nur die Spitzen eines Massenproblems. Insbesondere männliche Jugendliche zwischen 16 und 17 Jahren trinken immer häufiger und sogar immer exzessiver Alkohol. Der Alkoholkonsum in dieser Altersgruppe liegt im Durchschnitt oberhalb der Grenze, die für Erwachsene als riskant angesehen wird. Die gesundheitlichen Folgen von Alkoholmissbrauch im Entwicklungsalter sind erheblich – häufig wird in dieser Zeit das Verhaltensmuster für eine Alkoholsucht im Erwachsenenalter “gelernt”. Vorrangiges Ziel des Präventionskonzeptes der PKV ist es, den Alkoholkonsum von Jugendlichen zu senken und damit einer späteren Alkoholsucht entgegenzuwirken.

“Wir müssen ein Klima schaffen, das es Jugendlichen ermöglicht, nicht erst beim nächsten Komawetttrinken ,Nein’ zu sagen”, erklärte der Vorsitzende des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V., Reinhold Schulte, in Berlin. “Mit diesem Engagement stellt die PKV erhebliche Mittel für ein Präventionsprojekt von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung zur Verfügung. Damit nehmen wir das politische Anliegen und den Wunsch vieler Menschen nach einem Ausbau der Primärprävention ernst. Wir setzen auf eine freiwillige und effektive Lösung für eine nachhaltige Stärkung der Primärprävention.” Die PKV übernimmt mit diesem weiteren großen Präventionsprojekt ihre gesellschaftspolitische Verpflichtung in der Primärprävention – nicht zuletzt auch deswegen, weil eine verpflichtende Einbindung der PKV in ein Präventionsgesetz verfassungsrechtlich nicht möglich ist.

Deshalb plädiert die PKV dafür, auf der in Deutschland bereits bestehenden hervorragenden Infrastruktur aufzusetzen – statt mit Präventionsräten auf Bundes- und Länderebene eine weitere, administrativ aufwendige Organisationsstruktur aufzubauen und damit Mittel zu binden, die dem eigentlichen Präventionszweck nicht mehr zur Verfügung stehen.

Für die Umsetzung braucht die PKV Partner. Sehr gute Erfahrungen hat die PKV bereits in der Zusammenarbeit mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) – einem international anerkannten, erfolgreichen Träger von Präventionsmaßnahmen – in der HIV/Aids-Prävention gesammelt. Deshalb wird die PKV auf die BZgA zugehen, um die Möglichkeit einer Zusammenarbeit auch in der Prävention gegen Alkoholmissbrauch bei Kindern und Jugendlichen zu prüfen.

“Im Interesse der Versicherten und Beitragszahler könnte so ein erfolgreicher Mitteleinsatz gewährleistet werden – ohne zusätzliche Bürokratiekosten und ohne Aufbau neuer Organisationsstrukturen. Ein erster Konzeptentwurf liegt vor und kann bereits kurzfristig umgesetzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Politik die PKV nicht verpflichtend in ein Präventionsgesetz einbindet und versucht, uns zweimal zur Kasse zur bitten. Für das heutige und künftige Engagement der PKV in der Primärprävention bedarf es seitens der Politik keines Zwangs und keiner gesetzlichen Regelungen “, so Schulte.