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PHAGRO von Nicht-Anpassung der Preisverordnung enttäuscht

Pressemitteilung des PHAGRO e.V.

Berlin/Frankfurt – Die Mitglieder des Bundesverbandes des pharmazeutischen Großhandels PHAGRO e.V. sind von der kurzfristigen Ablehnung der Anpassung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) im Rahmen der 15. AMG-Novelle enttäuscht. “Dies scheint der Tatsache geschuldet, dass diese Entscheidung mit weiteren Forderungen und Bedingungen verknüpft wurde, die aus Sicht des PHAGRO und unserer Marktpartner, offensichtlich aber auch nach Meinung des Gesetzgebers nicht akzeptabel sind”, erklärt Dr. Thomas Trümper, Vorstandsvorsitzender des PHAGRO.

PHAGRO hatte im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur 15. AMG-Novelle den Vorschlag eingebracht, die staatlich regulierte Vergütung des pharmazeutischen Großhandels in eine Kombination aus geringem prozentualen Aufschlag (3 Prozent) und einem Fixzuschlag (0,93 EUR) umzuwandeln. Der Grund dafür waren die überproportionale Zunahme von günstigeren Medikamenten im Sortiment des Großhandels sowie der deutliche Anstieg von Direktlieferungen mit hochpreisigen Arzneimitteln durch die Industrie an die Apotheke. Diese Entwicklung hat der staatlich verordneten Mischkalkulation die Basis entzogen. Der PHAGRO-Vorschlag war so kalkuliert, dass er für die gesetzlichen Krankenkassen keine Mehrkosten bedeutet hätte.

“Wir haben uns auf Basis nachweisbarer Zahlen mit einem Hilferuf an die Politik gewandt”, erklärt Trümper heute. “Alle Beteiligten haben uns versichert, dass dieser Hilferuf berechtigt sei und alle waren sich einig, dass sie eine faire Lösung anstreben”. Die Ministerien für Gesundheit und Wirtschaft erhielten den klar formulierten Auftrag, zur Sicherung der Arzneimittelversorgung einen abgestimmten Änderungsvorschlag in einer vorgegeben Preis-Struktur vorzulegen. Dieser Auftrag ist mit der gestrigen Entscheidung nicht erfüllt worden.

“Scheinbar sind wir mit unserem Anliegen zwischen die unterschiedlichen Interessensfronten geraten”, so Dr. Trümper weiter. “Darum sind wir im Grunde froh, dass es nun nicht zu einer verschärften Anpassung der Vergütung und der damit verbundenen Bedingungen kommt, denn diese wären weder für uns noch für unsere Marktpartner akzeptabel gewesen”.

Der PHAGRO ruft die verantwortlichen Politiker und Ministerien nun dazu auf, die Anpassung der Preisspannenverordnung bei gleichzeitiger Kostenneutralität für die gesetzlichen Krankenkassen so bald als möglich noch einmal zu konkretisieren und umzusetzen.

Der PHAGRO

Im Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels PHAGRO e.V. sind alle 13 pharmazeutischen Großhandlungen vertreten, die ein herstellerneutrales Vollsortiment führen und die flächendeckende Versorgung der 21.500 Apotheken in Deutschland sicherstellen. Die Branche beschäftigt knapp 17.000 Arbeitnehmer und sorgt für einen jährlichen Umsatz von 22,4 Mrd. Euro.

Der PHAGRO vertritt die Interessen der gesamten Branche gegenüber der Politik, den Marktpartnern und der Öffentlichkeit. Er stellt auch die Mitwirkung des deutschen Großhandels an der europäischen Gesetzgebung über seine Mitgliedschaft im europäischen Verband GIRP sicher.

Weitere Informationen senden wir Ihnen auf Anfrage gerne zu.

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