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Pflicht zur Durchführung eines Vaterschaftsfeststellungsverfahrens bejaht

Rechtsstellung der Scheinväter verbessert sich weiter

Berlin – Zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs, einem Scheinvater die Geltendmachung von Regressansprüchen gegen den tatsächlichen Vater zu erleichtern, erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB:

Das Urteil des BGH vom 16.04.2008 (XII ZR 144/06) ist uneingeschränkt zu begrüßen. Es kann als weiterer Meilenstein auf dem Weg zur Verbesserung der Rechtsstellung “gehörnter” Väter betrachtet werden.

Der BGH hat mit seiner Entscheidung einen unbefriedigenden Rechtszustand behoben. So konnte bislang ein Scheinvater, der seine Vaterschaft mit Erfolg angefochten hat, seine Regressansprüche gegen den tatsächlichen Kindesvater wegen zu Unrecht gezahlter Unterhaltsansprüche nicht durchsetzen, solange sich dieser oder die Mutter des “Kuckuckskindes” weigerten, ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren durchführen zu lassen. Der BGH hat nunmehr für diese Fälle eine Pflicht zur Durchführung eines Vaterschaftsfeststellungsverfahrens bejaht und zu Recht darauf hingewiesen, dass bei einer Beibehaltung des gegenwärtigen Rechtszustandes der Scheinvater faktisch der Willkür der Kindesmutter und des wahren Erzeugers ausgeliefert wäre. Die Entscheidung ist in einer Linie mit der kürzlich im Deutschen Bundestag verabschiedeten und auf Initiative der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zurückzuführenden Erleichterung des Vaterschaftsfeststellungsverfahrens zu sehen.

Es war überfällig, dass nunmehr endlich auch wieder die Rechte derjenigen, die “betrogen” wurden und nicht mehr nur die Rechte derjenigen, die “betrogen” haben, ins Blickfeld geraten.