Berlin – Das Land Berlin sieht weiter Handlungsbedarf bei der Pflegeversicherung. Im Pflege-Weiterentwicklungsgesetz, das heute im Bundesrat auf der Tagesordnung steht, werde versäumt, die Finanzierung der Pflegeversicherung auf eine breitere Basis zu stellen, so die Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales Heidi Knake-Werner. Darüber hinaus enthalte das Gesetz einen Pflegebedürftigkeitsbegriff, der vor allem Demenzkranke sowie Menschen mit geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen benachteilige.
Zwar trüge das Land das Gesetz grundsätzlich mit, da es mit Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige verbunden sei. Es sorge für mehr Transparenz in der Pflege und sichere eine bessere Beratung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Aber wir werden weiter um Reformen werben. Ich bedaure sehr, dass die Chance vertan wurde, die Finanzierung der Pflegeversicherung unter Einschluss der privaten Versicherungen auf eine breitere Basis zu stellen. Das ist angesichts der demographischen Entwicklung ein großer Fehler, so Knake-Werner.
Das Land begrüßt die im Gesetz vorgesehenen Pflegestützpunkte und will sie an die Koordinierungsstellen Rund ums Alter angebunden sehen. Berlin will darüber hinaus seine Transparenz-Offensive in der Pflege fortsetzen.
Knake-Werner erneuerte ihre Forderung nach einem Mindestlohn in der Pflege: Wir dürfen vor diesem Problem nicht die Augen verschließen. Nächstenliebe in der Pflege reicht nicht. Von dieser Arbeit muss man auch leben können. Sonst werden wir bald zu wenig Menschen haben, die für eine gute und professionelle Pflege der Älteren sorgen.