Mehr Reichweite im Gesundheitsmarkt

Schließen

Registrierung

Melden Sie sich noch heute an, um gezielt und effektiv Ihre Nachrichten in der Gesundheitsbranche verbreiten zu können.

Kontoinformationen

Ansprechpartner:in

Adresse

Kontakt

Es wurde eine E-Mail zur Bestätigung an Sie gesendet. Nach der Bestätigung sind Sie erfolgreich registriert.


Pflegestützpunkte: Aufbau beginnt

Rahmenvertrag unterzeichnet – Wohnortnahe Beratung in allen Bezirken

Hamburg – In Hamburg beginnt ab sofort der Aufbau von Pflegestützpunkten. Einen entsprechenden Rahmenvertrag haben Hamburgs Sozial- und Gesundheitssenator Dietrich Wersich, Vertreter der Kranken- und Pflegekassen sowie der Bezirksämter nach intensiven Verhandlungen heute im Hamburger Rathaus unterzeichnet. Senator Wersich: „ Die Einrichtung von Pflegestützpunkten ist ein Meilenstein für bessere Beratung und Organisation von Pflegeleistungen in Hamburg. Damit ermöglichen wir Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen Hilfe und Beratung aus einer Hand, unabhängig von ihrer Kassenzugehörigkeit oder ob sie Sozialleistungen beziehen. Ich freue mich, dass die Verhandlungen zur ersten Ausbauphase der Pflegestützpunkte jetzt abgeschlossen sind und damit der Weg für die ersten Pflegestützpunkte frei ist.“

Ø Anzahl und Standorte der Pflegestützpunkte Inhaltlich haben sich Sozialbehörde, Kranken- und Pflegekassen sowie Bezirksämter darauf verständigt, im Jahr 2009 zunächst acht regionale Pflegestützpunkte einzurichten. Damit werden die durch die Reform der Pflegeversicherung geschaffenen Möglichkeiten auch in Hamburg – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – flächendeckend umgesetzt. Der Aufbau beginnt im ersten Schritt mit einem Pflegestützpunkt je Bezirk. Wandsbek erhält aufgrund der großen Bevölkerungszahl jetzt bereits zwei Pflegestützpunkte. Die Pflegestützpunkte werden bürgerorientierte, feste und regelmäßige Öffnungszeiten sowie individuelle Sprechzeiten anbieten und in die bestehenden bezirklichen Strukturen eingebettet sein. Bei Bedarf werden die Mitarbeiter die Pflegebedürftigen auch zuhause beraten.

Standorte der ersten acht Pflegestützpunkte (nach derzeitigen Planungsstand): • Altona: Achtern Born 135 (im Sozialen Dienstleistungszentrum) • HH-Nord: Kümmellstraße 7 (Bezirksamt) • Bergedorf: Wentorfer Straße 38 (zunächst Bergedorfer Rathaus, bis zur Fertig stellung des Sozialen Dienstleistungszentrums am Bahnhofsvorplatz) • HH-Mitte: Besenbinderhof 41 (Gesundheitsamt) • Eimsbüttel: noch in Abstimmung • Wandsbek: Wandsbek-Zentrum und Rahlstedt • Harburg: Harburger Ring 33/35

Das Pflegetelefon Hamburg, welches seit Mai 2008 im Rahmen eines Bundesmodellprogramms bereits Pilot-Pflegestützpunkt ist, wird in der bisherigen Trägerstruktur (Sozialbehörde, Pflegekassen und Hamburgische Pflegegesellschaft) und mit seinen Beratungsangeboten unverändert fortgeführt und im Laufe dieses Jahres in den bezirklichen Pflegestützpunkt Hamburg-Mitte überführt. Die Erfahrungen und Ergebnisse der Tätigkeit im Bereich Beschwerdemanagement und als Pilot-Pflegestützpunkt werden allen Pflegestützpunkten zur Verfügung stehen.

Zudem prüfen Kassen, Bezirksämter und Sozialbehörde bis Ende Februar den Bedarf für sogenannte Spezialpflegestützpunkte, zum Beispiel zur Pflege behinderter Kinder oder zu technischen Hilfsmitteln.

Ø Weiterer Ausbau entsprechend Bedarf und Erfahrungswerten Über den weiteren Ausbau der Pflegestützpunkte werden sich die Vertragspartner Ende 2010 verständigen und dabei die bis dahin vorliegenden Erfahrungen einbeziehen. Senator Wersich: „ Es hängt jetzt von der Inanspruchnahme der Hamburgerinnen und Hamburger ab, ob wir die von uns angestrebte Zahl von mehr als 20 Pflegestützpunkten tatsächlich brauchen, um dem Bedarf zu entsprechen.“

Ø Personal und Finanzierung der Pflegestützpunkte Die Pflegekassen und die Bezirksämter stellen für jeden Pflegestützpunkt geeignete Beratungskräfte im Mindestumfang von drei Stellen zur Verfügung. Davon entfallen jeweils zwei Stellen auf die Pflege- und Krankenkassen und eine Stelle auf die Bezirksämter. Zudem haben bisher rund 100 Organisationen des ehrenamtlichen Engagements oder Selbsthilfegruppen ihre Zusammenarbeit mit den Pflegestützpunkten angeboten. Hierfür werden in den jeweiligen Stützpunkten geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung stehen.

Die Finanzierung der Pflegestützpunkte erfolgt zum einen durch eine Anschubfinanzierung des Bundes, im Rahmen derer Hamburg pro Stützpunkt 45.000 bis 50.000 Euro zur Verfügung stehen. Die Personalkosten werden durch die Kassen sowie die Bezirksämter als Beschäftigungsträger erbracht. Die Verteilung darüber hinausgehender Kosten wird jeweils im Zuge der konkreten Planungen der einzelnen Pflegestützpunkte zwischen Pflegekassen, Bezirksämtern und Fachbehörde geklärt.

Ø Aufgabe von Pflegestützpunkten Im Pflegestützpunkt erhalten Menschen mit Pflegebedarf und ihre Angehörigen nicht nur allgemeine Auskünfte und Beratung rund um das Thema Pflege, auf Wunsch kann auch das gesamte Leistungsgeschehen koordiniert werden. Wenn jemand z.B. Leistungen zur Behandlung von Erkrankungen oder Hilfe zur Pflege beantragen will, mussten bisher verschiedene Stellen aufgesucht werden (Kranken-/Pflegekassen bzw. Bezirksämter). In einem Pflegestützpunkt gibt es all diese Informationen an einem Ort. Die dort ansässigen Pflegeberaterinnen und -berater übernehmen die Koordination der einzelnen Schritte und helfen den Betroffenen z.B. bei der Auswahl geeigneter Einrichtungen und dem Ausfüllen von Anträgen. Senator Wersich: „ Für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen kann das eine erhebliche Entlastung sein.“

„ Die gesetzlichen Pflege- und Krankenkassen haben den Landesrahmenvertrag mit der Sozialbehörde und den Bezirken intensiv verhandelt. Dabei war es Ziel, auf den vorhandenen bezirklichen Einrichtungen aufzubauen und Doppelstrukturen zu vermeiden“, sagt Günter Ploß vom Verband der Ersatzkassen e.V., Landesvertretung Hamburg. „ Wir haben uns mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass mit einem schrittweisen Aufbau von Pflegestützpunkten begonnen wird und für die Weiterentwicklung eine echte Bedarfsorientierung Grundlage ist. Selbstverständlich kommen die Pflegekassen ihrem eigenen Beratungsauftrag innerhalb und außerhalb der Pflegestützpunkte nach.“

Der Landesrahmenvertrag zur Arbeit und Finanzierung von Pflegestützpunkten in Hamburg ist im Internet einzusehen unter http://www.hamburg.de