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Pflegereform: Private Pflegeversicherung müsste Vorbild sein

Pressemittelung der PKV e.V.

Berlin – Zu den bekannt gewordenen Plänen der Bundesregierung zur Reform der Pflegeversicherung erklärt der Vorsitzende des Verbandes der privaten Krankenversicherung Reinhold Schulte:

“Die Große Koalition hat die Chance auf einen zukunftsorientierten Umbau der gesetzlichen Pflegeversicherung vergeben: Statt den von der Wissenschaft geforderten Umstieg auf Kapitaldeckung zu vollziehen oder ihn zumindest konsequent einzuleiten, baut sie das Umlageverfahren der gesetzlichen Pflegeversicherung sogar noch aus. Damit bewirkt sie das Gegenteil von Generationensolidarität. Die Lastenverschiebung auf die Jüngeren wird ungebremst fortgesetzt. Darüber darf auch eine vorübergehende Kompensation durch Beitragssenkungen in der Arbeitslosenversicherung nicht hinwegtäuschen. Die aus Sicht der Pflegebedürftigen sinnvolle und erforderliche Ausweitung der Leistungen hätte unbedingt im Kapitaldeckungsverfahren – ohne weitere Hypothek auf die Zukunft – erfolgen müssen.

Ganz offensichtlich ist der Einstieg in eine zukunftsfeste, generationengerecht finanzierte Pflegereform für die gesetzlich Versicherten an über­holten ideologischen Positionen in der SPD gescheitert. Wie anders ist es zu erklären, dass sie den überfälligen Aufbau einer Demografiereserve von einem – nach Ansicht renommierter Verfassungsjuristen und prominenter Vertreter der Bundesregierung – verfassungswidrigen Finanzausgleich zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung abhängig macht? Es ist richtig, dass die Union diesem Drängen der SPD nicht nachgegeben hat. Ansonsten wären die Privatversicherten, die mit ihren im Schnitt höheren Beiträgen heute bereits Demografievorsorge betreiben, doppelt belastet.

Sachgerechte Lösungen für einen generationengerechten Umbau der gesetzlichen Pflegeversicherung hätte es gegeben: So den Vorschlag der bayerischen Sozialministerin Stewens für eine ergänzende, kapitalgedeckte private Pflegeversicherung. So den Vorschlag, die bereits heute auf dem Markt befindlichen Pflegezusatzversicherungen stärker steuerlich zu fördern, um damit – nach dem Vorbild Riester – gerade auch für kleine und mittlere Einkommen Anreize zur zusätzlichen Pflegevorsorge zu schaffen. Die private Pflegepflichtversicherung wird auf der Grundlage ihrer Erfahrungen in der Kalkulation und in der Kapitalanlage, in der Beratung, der Pflegebeurteilung und Qualitätssicherung die von der Großen Koalition vorgenommenen Leistungsausweitungen verantwortungsvoll umsetzen. Auch diese Leistungen werden – anders als in der gesetzlichen Pflegeversicherung – in der privaten Pflegepflichtversicherung nachhaltig und generationengerecht finanziert werden.

Nicht akzeptabel ist, dass analog zum Basistarif nun auch für die private Pflegeversicherung eine Beitragslimitierung für niedrige Einkommen vorgesehen ist. Dies löst nach dem GKV-WSG einen weiteren system- und rechtswidrigen Subventionsbedarf zu Lasten der Bestandsversicherten aus.

Die Politik bleibt aufgefordert, eine pflegepolitische Antwort auf die nicht mehr abwendbare demografische Herausforderung zu geben. Dafür sollte die bis zum Beginn der nächsten Legislaturperiode verbleibende Zeit konzeptionell genutzt werden. Die private Pflegeversicherung wird sich an einem solchen Prozess konstruktiv beteiligen.”