Berlin – Zu Meldungen über eine Einigung der Koalitionsspitzen, die private Pflegeversicherung (PPV) am Bürokratieaufbau der sozialen Pflegeversicherung (SPV) zu beteiligen sowie auch in der PPV einen Basistarif einzuführen, erklärt der Direktor des PKV-Verbandes Volker Leienbach:
“Mit dem geplanten Aufbau von rund 4.000 Pflegestützpunkten soll eine zentral gesteuerte Mammutbürokratie geschaffen werden, die jeden Anreiz für Qualitätswettbewerb und versichertennahe Lösungen im Keim erstickt. Die schlechten Erfahrungen mit den seit 2001 aufgebauten gemeinsamen Servicestellen für Menschen mit Behinderung zeigen in aller Deutlichkeit, dass so keine Qualitätsverbesserung erreicht werden kann.
Schon aus diesem Grund lehnt die PPV eine obligatorische Einbeziehung in Pflegestützpunkte und ihre Mitfinanzierung entschieden ab. Auch wäre es rechtlich unzulässig, dass Pflegebegleiter der SPV finanzwirksame Entscheidungen treffen, die die PPV binden.
Für eine Verbesserung der Pflegequalität, zu der sich die PPV ausdrücklich bekennt, arbeitet sie bereits intensiv an einem eigenständigen Weg. Im Mittelpunkt dafür stehen die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen. Ihre Bedürfnisse, ihre Anregungen und ihre Kritik in der konkreten Pflegesituation sind der Dreh- und Angelpunkt des PPV-Konzepts für bessere Pflege- und Lebensqualität: mit PPV-Pflegebegleitern, die die Pflegebedürftigen in ihrem konkreten Lebensumfeld regelmäßig und anlassbezogen aufsuchen, die die Qualität der Pflege unmittelbar beurteilen und ebenso unmittelbar auf Verbesserungen hinwirken können. Die PPV kann hier mit MEDICPROOF, dem medizinischen Dienst der PPV, kooperieren: eine erfahrene und kompetente Einrichtung, die ihre Leistungsfähigkeit in der Pflege bereits unter Beweis gestellt hat.
Des Weiteren ist die Einführung eines Basistarifs in die private Pflegeversicherung mit Beitragslimitierung und -reduktion, analog zum Basistarif in der privaten Krankenversicherung, nicht akzeptabel. Dies würde einen weiteren system- und rechtswidrigen Subventionsbedarf zu Lasten der Bestandsversicherten auslösen und wäre ebenso ein unzulässiger Eingriff in bestehende Verträge wie der Basistarif im GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG). Die privaten Krankenversicherungen werden gerade auch aus diesem Grund Verfassungsbeschwerde gegen das GKV-WSG einlegen. Entsprechend wäre dann auch gegen das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz vorzugehen.”