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Pflegereform bringt Vorteile für Menschen mit Behinderungen

Hubert Hüppe:

Berlin – Anlässlich der Einigung der Spitzen von Union und SPD auf Eckpunkte zur Pflegereform erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:

Die Eckpunkte zur Reform der Pflegeversicherung sind positiv für pflegebedürftige Menschen mit Behinderungen.

Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, die beispielsweise bei geistiger Behinderung vorliegen kann, profitieren von der anstehenden Reform. Sie können in Zukunft einen zusätzlichen Betreuungsbetrag von bis zu 2.400 Euro – anstatt 460 Euro – jährlich erhalten. Damit sie diesen Betreuungsbetrag einsetzen können, müssen entsprechende Betreuungsangebote zur Verfügung stehen.

Darüber hinaus wird die Pflege am Wohnort der Pflegebedürftigen gestärkt. Die Angebote sollen wohnortnah besser abgestimmt und vernetzt, sowie aus einer Hand angeboten werden. Hierfür sind “quartiersbezogene Pflegestützpunkte” geplant.

Damit pflegebedürftige Menschen möglichst lange selbständig sein können, sollen betreute Wohnformen und Wohngemeinschaften gefördert werden. Die Eckpunkte sehen vor, dass Betreuungsleistungen flexibler als bisher von den Bewohnern abgerufen werden können.

Auch die Steigerung der ambulanten Sachleistungsbeträge und des Pflegegeldes ist ein wichtiger Punkt der Einigung zur Stärkung des ambulanten Bereichs.

Ebenso gibt es bei einer Realisierung der Einigung gute Neuigkeiten für pflegende Angehörige. Sie sollen zukünftig eine Pflegezeit für die Dauer von sechs Monaten wahrnehmen können.