Berlin – Nach Meldung von BibliomedPflege haben sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) diese Woche auf sechs Bereiche im Krankenhaus geeinigt, für die künftig Personaluntergrenzen in der Pflege gelten sollen.
Laut Informationen von BibliomedPflege sind das:
- Geriatrie
- Herzchirurgie
- Intensivstationen
- Kardiologie
- Neurologie
- Unfallchirurgie
Bis zum 30. Juni 2018 müssen sich DKG und GKV-SV auf detaillierte Personalvorgaben in der Pflege einigen, sonst droht eine Ersatzvornahme des Bundesgesundheitsministeriums.
Bereits Ende Januar 2018 muss die Selbstverwaltung einen Zwischenbericht an das Bundeministerium für Gesundheit abgeben.
Der Gesetzgeber hat mit der Forderung nach Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen im Krankenhaus einer (Fehl-)Entwicklung der letzten Jahre Rechnung getragen, an deren Ende oftmals überarbeitete Pflegekräfte und eine steigende Zahl an Überlastungsanzeigen in den Kliniken standen.
Spannend ist, wie eine einheitliche Lösung für die Vielfalt an Rahmenbedingungen in den Kliniken gefunden werden kann und was bei Nichteinhaltung der Vorgaben passiert.
Auch im DRG System erhält die Pflege mehr Gewicht. 530 Millionen Euro mehr sollen bei richtiger Kodierung für die Pflege im Krankenhaus zur Verfügung stehen.
Bei dieser WOKwissen-Fachkonferenz erhalten Sie einen ausführlichen Überblick über den aktuellen Sachstand bei den Personaluntergrenzen sowie über mögliche Sanktionen, Neuerungen beim DRG-System und das weitere Vorgehen. Es ist viel Zeit für Ihre Fragen eingeplant.
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