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Pflegeheimbewohnende müssen durchschnittlich bis zu 3.000 Euro monatlich zuzahlen – vdek fordert schnelle Begrenzungsmaßnahmen

vdek-Auswertung „Eigenbeteiligung in vollstationärer Pflege“

Berlin – Angesichts weiter steigender Belastungen für Pflegebedürftige in Pflegeheimen fordert der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) die Parteien auf, im Falle einer Regierungsbeteiligung ihr Wort zu halten, die Pflege verlässlich und bezahlbar zu gestalten. „Die Wahlprogramme dürfen keine Worthülsen sein“, betonte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek. Neben einer nachhaltigen Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung (SPV) gehöre zwingend dazu, die Eigenbeteiligung der Pflegebedürftigen in den vollstationären Einrichtungen klar zu begrenzen. So hat sich die finanzielle Belastung für alle Pflegebedürftigen unabhängig von der Aufenthaltsdauer innerhalb eines Jahres erneut deutlich erhöht. Für Pflegebedürftige im ersten Jahr des Heimaufenthalts stieg die Eigenbeteiligung beispielsweise im Bundesdurchschnitt von 2.687 auf 2.984 Euro. Den ständigen Aufwärtstrend konnten weder die von der Pflegekasse gezahlten Zuschläge bremsen, die mit zunehmender Dauer des Heimaufenthalts ansteigen, noch die Erhöhung der Pflegeleistungen um 4,5 Prozent zum 1.1.2025.

600 Euro Entlastung durch Übernahme versicherungsfremder Leistungen möglich

„Die SPV ist als Teilleistungsversicherung konzipiert, trotzdem sind die Belastungen für die Menschen zu hoch“, so Elsner. Um die Eigenbeteiligung zu reduzieren, forderte Elsner zum einen die Länder auf, ihrer Verantwortung für eine auskömmliche Investitionskostenfinanzierung für den Bau und die Instandhaltung der Heime nachzukommen, anstatt sie auf die Pflegebedürftigen umzulegen. So trugen beispielsweise im Jahr 2022 die Bundesländer nur Investitionskosten von rund 876 Millionen Euro, während die Pflegebedürftigen rund 4,4 Milliarden Euro schulterten. Die vollständige Übernahme der Investitionskosten durch die Länder würde die Pflegebedürftigen aktuell um durchschnittlich 498 Euro im Monat entlasten. Als weitere Sofortmaßnahme forderte Elsner die Übernahme der Ausbildungskosten durch die Länder. Auch diese würden den Pflegebedürftigen aufgebürdet, obwohl Ausbildung Staatsaufgabe sei. Eine Übernahme dieser Kosten brächte eine weitere Entlastung um monatlich 113 Euro im Durchschnitt im ersten Jahr. Zudem brauche es langfristige Maßnahmen, um die stetige Aufwärtsspirale der Eigenbeteiligung für Pflegeheimbewohnende zu stoppen. Dazu gehöre es, die Leistungsbeträge jährlich zu dynamisieren und an volkswirtschaftlichen Kenngrößen auszurichten. Das käme allen Pflegebedürftigen zugute.

Wie setzt sich die Eigenbeteiligung zusammen?

Die von den Pflegeheimbewohnenden selbst zu tragenden Kosten setzen sich aus drei Komponenten zusammen. Den größten Teil macht der sogenannte einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) für die pflegerischen Kosten aus. Dieser enthält auch die Ausbildungskosten und betrug zum 1.1.2025 bundesdurchschnittlich 1.760 Euro (1.507 Euro am 1.1.2024). Dabei handelt es sich aber nur um einen rechnerischen Wert, von dem die entsprechend der Aufenthaltsdauer gestaffelten Zuschüsse abgehen (15 Prozent Zuschuss im ersten Jahr, 30 Prozent im zweiten, 50 Prozent im dritten, 75 Prozent ab dem vierten Aufenthaltsjahr). Am 1.1.2025 betrug der EEE im ersten Aufenthaltsjahr durchschnittlich 1.496 Euro (1.281 Euro am 1.1.2024), im zweiten Jahr 1.232 Euro (1.055 Euro am 1.1.2024), im dritten Jahr 880 Euro (754 Euro am 1.1.2024) und im vierten Aufenthaltsjahr 440 Euro (377 Euro am 1.1.2024). Hinzu kommen pro Person die Investitionskosten von aktuell 498 Euro (485 Euro am 1.1.2024) und die Kosten für Unterkunft und Verpflegung von 990 Euro (921 Euro am 1.1.2024).

Die Daten im Detail zeigen unsere Übersichtsgrafiken.

Fragen rund um die finanzielle Eigenbeteiligung in der vollstationären Pflege beantworten unsere FAQ.

Die Kosten für jedes einzelne Pflegeheim finden Sie im vdek-Pflegelotsen, dem Onlineportal für die Suche nach einem passenden Pflegeangebot.