Berlin – Zur Übergabe des Berichts des Beirats zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs an Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt, erklärt Elisabeth Scharfenberg, pflegepolitische Sprecherin:
Auch wir begrüßen die Empfehlungen des Beirats für ein neues Begutachtungsverfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit. Die Vorschläge weisen in die richtige Richtung und könnten die Basis für ein grundlegendes Umdenken in der pflegerischen Versorgung sein.
Doch wir möchten vor allzu großer Euphorie warnen: Der Bericht des Beirats ist gerade einmal der allererste Schritt auf einem langen Reformweg. Wir sollten zudem nicht davon ausgehen, dass die Empfehlungen hundertprozentig umgesetzt werden. Die große Koalition wird es in dieser Wahlperiode nicht mehr schaffen, dieses Projekt in Gesetzesform zu bringen. Damit hat sie eine weitere Ankündigung ihres Koalitionsvertrages nicht eingehalten.
Es bleiben noch sehr viele Fragen zu klären: So ist bisher völlig offen, wie das Ganze umgesetzt werden soll. Der Bericht des Beirats geht zwar von relativ geringen Mehrkosten aus. Es ist aber gar nicht klar, mit welchen konkreten finanziellen Leistungen die neuen fünf Bedarfsgrade verbunden sein sollen. Der Bericht verdeutlicht, dass es hierbei erheblichen politischen Gestaltungsspielraum gibt, der das positive Potenzial des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs erheblich schwächen könnte. Hier dürften uns noch kräftige Auseinandersetzungen ins Haus stehen.
Zu klären ist auch, wie sich das neue Verfahren auf die Schnittstellen zwischen Pflegeversicherung und Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen auswirkt. Benachteiligungen müssen auf beiden Seiten vermieden werden.
Soll die Arbeit des Beirates nicht auf der Strecke bleiben, muss die Koalition diese Fragen schnellstmöglich klären und Umsetzungsvorschläge vorlegen. Das ist sie all den Menschen schuldig, die mit Pflege konfrontiert werden.