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Pflegebedürftige profitieren von neuen, notwendigen Leistungen

Widmann-Mauz:

Berlin – Anlässlich der Ergebnisse aus dem Koalitionsausschuss vom 18. Juni 2007 zum Thema “Reform der Pflegeversicherung” erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin und Vorsitzende der Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB:

Mit den Ergebnissen des Koalitionsausschusses zum Thema “Pflegereform” wird ein gutes Fundament zur Verbesserung der Pflegeleistungen gelegt, die insbesondere dem Einzelnen eine verbesserte Auswahl und damit eine stärker an den individuellen Bedürfnissen ausgerichtete Pflege ermöglichen wird.

Für die Pflegenden und ihre Angehörigen stellt der vorgelegte Kompromiss eine deutliche Verbesserung der aktuellen Situation dar. Eine bessere Berücksichtigung von Demenzerkrankten, die Dynamisierung und die Defizitvermeidung mit einer Beitragssatzerhöhung (0,25 %) konnten erreicht werden. Ein weiterer wesentlicher Beitrag zur Nachhaltigkeit, eine Finanzreform mit Bildung von Kapitalrücklagen, steht allerdings noch aus. Dieses Ziel muss weiter verfolgt werden, damit auch die Pflege der künftigen Generationen gesichert werden kann.

Mit der gesetzlichen Entlastung der Arbeitnehmer über die Absenkung der Arbeitslosenversicherung von 0,3 Beitragssatzpunkten bleibt der Gesamtsozialversicherungsbeitrag unter 20 Prozent und stellt damit keine Belastung für den Wettbewerbsstandort deutscher Arbeitsplätze dar. Für Rentner können über geplante Rentenanhebungen Belastungen ebenfalls vermieden werden. Sie beteiligen sich aber an der Finanzierung der neuen Leistungen, von denen sie auch am stärksten profitieren.

Pflegebedürftige erhalten neue Perspektiven für Ihre Situation. Durch die geplanten Neuerungen werden konkrete Bedürfnisse, insbesonder von Altersverwirrten, anerkannt und durch zielgerichtete Maßnahmen befriedigt. Es wird somit eine deutliche Verbesserung der Situation der Pflegebedürftigen erzielt.

Mit dem Aufbau von Pflegestützpunkten zur Beratung der Pflegenden und ihrer Angehörigen soll erreicht werden, dass die Pflege individuell auf den Menschen ausgerichtet wird und ihn besser erreicht.

Die geplante Dynamisierung der Pflegesätze, die seit Einführung der Pflegeversicherung eingefroren waren, wird dafür sorgen, dass die steigenden Pflegekosten ausgeglichen und ein Abrutschen in die Bedürftigkeit aufgehalten wird.

Die Einführung einer Pflegezeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihre Angehörigen pflegen, ist ein großer Schritt zur Stärkung der ambulanten Pflege. Es wird hiermit insbesondere bei Eintritt einer Pflegebedürftigkeit die Möglichkeit eröffnet, durch eine auf 6 Monate befristete Auszeit mit Rückkehrrecht in den Beruf, mit der neuen Situation besser zurecht zu kommen und die notwendigen Dinge zu organisieren. Hierbei ist die besondere Situation von Kleinbetrieben zu berücksichtigen.