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Pflegebedürftige am Lebensende besser versorgen

ZQP Presseinformation

Berlin – Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP): Gesetzesentwurf zur Palliativ- und Hospizversorgung für Pflegebedürftige greift zu kurz

Viele Deutsche schätzen die aktuelle Versorgungssituation am Lebensende als problematisch ein. Dies belegt eine repräsentative Bevölkerungsbefragung der Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP). Jeder Fünfte, der bereits einen Sterbenden begleitet hat, bezeichnet die Versorgung als schlecht. Um die Hospiz- und Palliativversorgung zu verbessern, hat die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzesentwurf heute in den Bundestag eingebracht.

Aus Sicht des ZQP ist dieser Entwurf jedoch nicht ausreichend. Vor allem muss die Versorgung alter, pflegebedürftiger Menschen am Lebensende konsequenter und übergreifender einbezogen werden. Denn im Zuge des demografischen Wandels und der Zunahme von demenziellen Erkrankungen wächst in Deutschland der Bedarf an Sterbebegleitung für die Ältesten besonders stark. Deren Bedürfnissen in der letzten Lebensphase zu entsprechen, ist ein Kernaspekt guter Pflege. Zugleich nimmt die Bedeutung von Pflegeheimen als Sterbeorte zu. Schätzungsweise stirbt dort bereits deutlich über ein Viertel der Menschen hierzulande. Für eine bessere Versorgung Sterbender im Heim bleibt der im Prinzip richtige Gesetzentwurf zu wenig durchschlagkräftig. Er droht so, ein Papiertiger zu werden.

Pflegebedürftigen Menschen den Zugang zu einer angemessenen Begleitung am Lebensende zu ermöglichen, muss aber sichergestellt werden. „Leider gibt es immer noch zu viele Heime, denen es an ausreichend qualifiziertem Personal sowie an enger Zusammenarbeit mit Hospizdiensten und Palliativmedizinern mangelt“, sagt der Vorstandsvorsitzende des ZQP, Dr. Ralf Suhr. Entscheidend sei zudem die Kultur im Umgang mit Sterben und Tod bei professionellen Pflegeangeboten. „Hier geht es vorranging um eine ethisch und fachlich verantwortliche Haltung, die die Leitungsebene vorleben muss. Das machen vorbildliche Heime vor“, so Suhr weiter.

Der Gesetzesentwurf allein wird zu wenig ausrichten können, um die Nöte zu bewältigen. Erforderlich wäre u.a., dass diese Versorgungsdimension am Ende des Lebens in der Qualitätsprüfung und -darstellung von Heimen einen höheren Stellenwert einnimmt. Dazu Suhr: „Verbraucher erfahren durch die Pflegenoten beispielsweise nicht, wie ein Pflegekonzept zum Umgang mit Sterben und Tod umgesetzt wird – also wie die Bedürfnisse der Betroffenen konkret verwirklicht werden.“ Dies aber bewegt die Menschen. In der ZQP-Studie befürworten immerhin 92 Prozent der Deutschen, „über Maßnahmen in der Behandlung und Pflege selbst entscheiden zu können“. Aber auch psychosoziale Aspekte haben einen hohen Stellenwert: Hierzu zählen „Abschied zu nehmen“ (88 Prozent) oder die „Familie an der Seite zu haben“ (86 Prozent).

Darüber hinaus fordert Suhr eine verbindliche und systematische Verknüpfung der geplanten Ansprüche zur Hospiz- und Palliativberatung mit der bereits bestehenden Pflegeberatungslandschaft. „Das derzeitige Problem, dass Ansprüche generell zu wenig bekannt, unübersichtlich oder für Laien unverständlich sind, droht sich mit dem Gesetzentwurf zu verschärfen – die neuen Möglichkeiten kommen so bei den Menschen kaum an. Klare Regelungen müssen daher sicherstellen, dass die Beratungsangebote zur Verbesserung der Versorgung im Sterbeprozess beitragen. Dazu gehört u. a., Berater für das Thema umfassend zu qualifizieren. Ungenügende Parallelstrukturen helfen niemandem“, erklärt Suhr. Laut ZQP-Befragung misst mehr als jeder Zweite der Beratung und Unterstützung von pflegenden Angehörigen eine hohe Bedeutung bei.