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Pflege von Menschen mit Behinderungen im Krankenhaus wird vereinfacht und verbessert

PRESSEMITTEILUNG

Berlin – Zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus erklären die Sprecherin der Arbeitsgruppe Gesundheit Carola Reimann und die zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion Hilde Mattheis:

Der von den Fraktionen von SPD und CDU/CSU vorgelegte Gesetzesentwurf zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus stellt sicher, dass pflegebedürftige behinderte Menschen während der Dauer eines Krankenhausaufenthalts einen Anspruch gegenüber dem Kostenträger auf Mitnahme der Pflegekraft, die sie beschäftigen, bekommen. Außerdem wird das Pflegegeld für die gesamte Dauer von stationären Krankenhaus- und Rehabilitationsaufenthalten sowie für die gesamte Dauer von krankenhausersetzender häuslicher Pflege weiter ausbezahlt.

Da gerade pflegebedürftige Menschen mit Behinderungen zu Recht Wert auf eine gute Versorgung und Pflege legen, ist es für sie eine große Erleichterung, wenn sie von der ihnen vertrauten Pflegeperson auch im Krankenhaus weiter betreut werden. Außerdem wird dadurch das Krankenhauspersonal entlastet. Des weiteren begrüßt die SPD-Bundestagsfraktion, dass im gleichen Gesetzentwurf die Palliativmedizin als Pflichtlehr- und Prüfungsfach im Rahmen des Studiums der Medizin in die Approbationsordnung für Ärzte aufgenommen wird. Denn fehlendes Wissen der Ärztinnen und Ärzte führt vielfach zu unnötigem Leiden durch wohlgemeinte, aber fachlich nicht indizierte Therapien in der letzten Lebensphase.