Berlin – Der Bundesrat hat heute das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz abschließend beraten.
Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr: „Jetzt können die Verbesserungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige kommen. Mir ist wichtig, dass mit dem Pflege- Neuausrichtungs- Gesetz keiner schlechter, aber viele Menschen in Deutschland besser gestellt werden. Rund 500 000 Menschen, die an Demenz erkrankt sind, erhalten erstmals Leistungen der Pflegeversicherung oder deutlich höhere Leistungen als bisher. Denn selbstbestimmtes und menschenwürdiges Altern in Deutschland ist und bleibt ein ganz entscheidendes Anliegen“.
Mit dem Pflege- Neuausrichtungs- Gesetz werden erstmalig neben der Grundpflege und den hauswirtschaftlichen Leistungen Betreuungsleistungen in die Pflege-versicherung eingeführt, um insbesondere für Demenzkranke und ihre Angehörigen ein dringend notwendiges Hilfsangebot in der ambulanten Versorgung zur Verfügung zu stellen. Zugleich werden erheblich mehr Finanzmittel zur Bezahlung dieser Leistungen zur Verfügung gestellt. Damit wird eine grundlegende Neuausrichtung in der Pflegeversicherung vollzogen.
„Ich bin mir sicher, dass dies eine große Hilfestellung für die Versorgung Demenzkranker sein wird“, so Bundesminister Bahr.
Auch eine unverzügliche, bedarfsgerechte Beratung der Pflegebedürftigen, die Stärkung der Rehabilitationschancen sowie die fristgerechte und serviceorientierte Begutachtung werden die Versorgungssituation deutlich verbessern.
Außerdem wird mit der Förderung der privaten Pflege-Vorsorgeförderung eine neue Finanzierungssäule geschaffen, damit die pflegerische Versorgung auch im demographischen Wandel auf sicherer Grundlage steht.Weitere Informationen unter: http://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflege
http://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflege/das-pflege-neuausrichtungs-gesetz