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Pflege-Mindestlohn: Höhe ist unbefriedigend, Unterscheidung in Ost und West nicht nachvollziehbar

Pressemitteilung

Berlin – Anlässlich des Kabinettbeschlusses über die Einführung eines Mindestlohns in der Pflegebranche ab 1. August erklären Elisabeth Scharfenberg, Sprecherin für Pflegepolitik und Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte:

Die heutige Entscheidung der Bundesregierung war längst überfällig, greift aber viel zu kurz.

Der Mindestlohn in der Pflege ist ein wichtiger Schritt, um die Abwärtsspirale bei den Löhnen zu stoppen und den Pflegeberuf etwas attraktiver zu machen. Die nun gefundene Lösung ist aber aus mehreren Gründen ungenügend: Nicht nur ist die Höhe des Mindestlohns zu niedrig, auch die Unterscheidung zwischen Ost und West ist 20 Jahre nach der Wiedervereinigung nicht nachvollziehbar. Die Befristung des Mindestlohns bis 2014 birgt die Gefahr, dass er danach wieder ganz gekippt wird. Wir hoffen aber vielmehr, dass 2014 dann die Chance genutzt wird, einen wirklich angemessenen Mindestlohn für Ost und West zu vereinbaren.

Vorsicht ist aber auch in den nächsten Monaten geboten. Schon jetzt werden Forderungen laut, mit Einführung des Mindestlohns die Regelungen zur so genannten “ortsüblichen Vergütung” wieder abzuschaffen (§ 72 SGB XI). Danach bekommen Pflegeeinrichtungen nur dann einen Versorgungsvertrag, wenn sie eine solche ortsübliche Vergütung an ihre Beschäftigten zahlen. Auch Gesundheitsminister Rösler hat Anfang 2010 schon einmal angedeutet, dass er hier eventuell Überarbeitungsbedarf sieht.

Das muss unbedingt verhindert werden. Denn der Mindestlohn hat mit der Regelung zur ortsüblichen Vergütung überhaupt nichts zu tun.