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Pflege kostet durchschnittlich über 176.000 Euro

Pflegekosten

Hamburg – Das Pflegerisiko wird von den Deutschen unterschätzt. Ein heute 50-jähriger Mann hat eine durchschnittliche Lebenserwartung von 90 Jahren, eine Frau von 94 Jahren. Die Wahrscheinlichkeit pflegebedürftig zu werden, ist hoch: Sie liegt bei den 85- bis 90-Jährigen bei 38 Prozent, bei den über 90-Jährigen bei 61 Prozent. Bei Frauen ist das Pflegerisiko durch die höhere Lebenserwartung weit höher. An Demenz wird in diesen Altersklassen etwa jeder Dritte leiden.

Pflege ist damit keine Ausnahmeerscheinung, sondern eher der Regelfall. Zu diesen Ergebnissen kommt die “Risikoanalyse Armutsfalle Pflege” vom Deutschen Ring.

Damit einher gehen erhebliche Kosten: Mehr als 176.000 Euro sind es im Schnitt (durchschnittliche Pflegedauer: 53 Monate, Pflegestufe III). Davon trägt die gesetzliche Pflegeversicherung lediglich 75.000 Euro. Die verbleibenden rund 101.000 Euro sind aus dem eigenen Portemonnaie zu zahlen. Demenzkranke erhalten – so lang keine körperlichen Gebrechen vorliegen – gar keine Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung, so dass die gesamten 176.000 Euro aus eigener Kraft aufzubringen sind.

Ein derartiger Betrag ist für die meisten Seniorenhaushalte kaum zu finanzieren. Menschen mit einem hohen Pflegerisiko – das heißt ab 85 Jahre – haben im Schnitt ein Vermögen von nur noch 34.000 Euro. Zwei von drei Senioren verfügen über ein Haushaltsnettoeinkommen von weniger als 2.700 Euro, so dass die Pflegekosten häufig nicht aus dem laufenden Einkommen bezahlt werden können. Neben der Weiterführung des eigenen Haushalts können sich 88 Prozent der Betroffenen keine häusliche Pflege leisten – selbst bei der Pflegestufe I, schon gar nicht bei der Pflegestufe III.

In dieser Situation springt das Sozialamt ein, prüft dann aber, inwiefern enge Familienangehörige zur Pflegefinanzierung herangezogen werden können. 38 Prozent der vollstationär gepflegten Menschen sind sozialhilfeabhängig. Dieser Notstand kann mit einer private Pflegerentenversicherung verhindert werden. Besonders weit geht dabei der Deutsche Ring mit einer Pflegerente, die bei Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach einer von zwei unterschiedlichen Pflegedefinitionen leistetet: entweder nach der gesetzlichen Einstufung (Pflegestufen II und III) oder den international üblichen Activities of daily living (ADL).