Berlin – Heute erfolgt die 1. Lesung des Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) im Deutschen Bundestag.
Dazu erklärt Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt:
“Gute Pflege braucht Vertrauen, gute Leistungen, Qualität, Verstehen und Zuwendung. Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung ist ein großer Schritt hin zu einer menschlichen Pflege, einer Pflege in der Mitte der Gesellschaft. Menschen auf der Suche nach Betreuung für Angehörige erhalten die nötige Hilfe. Erstmals in der Geschichte der Pflegeversicherung werden die Leistungen in drei Stufen angehoben und in der Zukunft an die Preisentwicklung angepasst.
Es gibt ferner Antwort auf Fragen, die sich in einer Gesellschaft des längeren Lebens stellen. Besonders wichtig ist mir, dass die häusliche Pflege gestärkt wird. Denn ich möchte, dass mehr Menschen daheim von Angehörigen gepflegt werden können. Demenziell Erkrankte, geistig Behinderte oder psychisch Kranke erhalten erstmals bis zu 2.400 Euro an Zuschüssen für Betreuungsleistungen.
Das Gesetz schafft mehr Transparenz bei der Qualität der Pflege, weil alle Prüfberichte in allgemein verständlicher Form veröffentlicht werden müssen. Schon das allein wird viele der immer noch vorhandenen Mängel in der stationären Pflege abstellen. Dieses Ziel unterstützen auch häufigere Prüfungen und die Verpflichtung auf Qualitätsstandards.
Der Gesetzentwurf enthält den Anspruch auf eine bis zu sechsmonatige Pflegezeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in dieser Zeit die Pflege für einen Angehörigen organisieren oder auch selbst pflegen wollen. Die Rückkehr zu einem Arbeitsplatz bleibt garantiert, ebenso die volle soziale Absicherung in dieser Zeit. Für unerwartet und akut auftretende Pflegefälle benötigen die Menschen sehr kurzfristig einen Freiraum, um sich beraten zu lassen und das Notwendige zu organisieren. Dafür haben wir im Gesetz einen Anspruch auf Freistellung für bis zu zehn Tage vorgesehen. Ich hätte mich sehr gefreut, wenn wir diese Sorge für die nächsten Angehörigen genauso behandelt hätten, wie bei der Zahlung von Krankengeld für Eltern, die sich um ihre akut kranken Kinder kümmern. Leider gibt es hierfür derzeit noch keine Mehrheit, aber der erste Schritt ist geschafft.
Viele Angehörige beklagen, dass weniger die eigentliche Pflege, als die Vorbereitung und Organisation rund um die Pflege die größten Belastungen darstellen. Wir schaffen daher mit Pflegestützpunkten und Pflegeberatern zentrale Ansprechpartner.
Pflegeberaterinnen und -berater sollen nicht nur beraten, sondern das gesamte Leistungsgeschehen für die Pflegebedürftigen koordinieren, und für die Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung auch entscheiden. Die Pflegestützpunkte werden quartiersnah sein, sie sollen sich als Marke für die gesamte Pflege etablieren. Alle guten Ansätze, die es in vielen Bundesländern bereits gibt, sollen zu vollwertigen Pflegestützpunkten ausgebaut werden. Auch der Bundesrat hat daher aus guten Gründen am 30. November dem Konzept von Pflegestützpunkt und Pflegeberater den Vorzug gegeben. Wir werden dafür sorgen, dass alle Beteiligten an einem Strang ziehen, Vorhandenes genutzt wird und Doppelstrukturen vermieden werden.”
Im Internet finden Sie eine Übersicht über die zentralen Inhalte der Reform unter: