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Peter Liese: Kommissionsvorschlag deutlich verbessert, aber weitere Änderungen unabdingbar / Wollen Abgeordnete Kommerzialisierung des menschlichen Körpers?

Peter Liese: Kommissionsvorschlag deutlich verbessert, aber weitere Änderungen unabdingbar / Wollen Abgeordnete Kommerzialisierung des menschlichen Körpers?

Gesundheitsausschuss des Europäischen Parlaments nimmt Vorschlag für neuartige Therapien an

Bruxelles – Der Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit des Europäischen Parlaments hat den Bericht Mikolášik über neuartige Therapien angenommen. Er unterstützt damit grundsätzlich einen Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission, der für Verfahren der modernen Biotechnologie, z.B. Gewebeersatztherapie durch aufbereitete Zellen, einen einheitlichen Zulassungsrahmen schaffen würde. Ein erster Berichtsentwurf war im September letzten Jahres gescheitert, was insbesondere in der deutschen Biotechnologie-Industrie zu großer Verärgerung geführt hatte.

Der Ausschuss nahm wesentliche Änderungen am Kommissionsvorschlag an. Aus Sicht der deutschen Industrie ist besonders wichtig, dass der absolute Zwang zur zentralen Zulassung aufgelockert werden soll. Unter bestimmten Bedingungen sollen kleine und mittlere Betriebe auch eine nationale Zulassung erhalten. Dies war eine wesentliche Forderung des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie. Außerdem soll es bessere Anreize für KMUs geben. Die Frage, ob menschliche embryonale Stammzellen im Rahmen der Verordnung europäisch zugelassen werden sollen, wurde im Verfahren der verstärkten Zusammenarbeit vom Rechtsausschuss behandelt. Der Rechtsausschuss sieht vor, die embryonalen Stammzellen komplett aus dem Anwendungsbereich der Verordnung herauszunehmen. “In diesem Punkt wird im Vorfeld der Plenardebatte sicherlich noch gerungen werden. Ich halte die Position des Rechtsausschusses allerdings für sehr vernünftig, denn die Kommission sagt zwar auch, dass die Mitgliedstaaten in diesem Bereich allein entscheiden sollen, ihr Vorschlag bewirkt aber in der Praxis das Gegenteil”, erklärte Peter Liese, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Bioethik der größten Fraktion im Europäischen Parlament (EVP-ED). Enttäuscht zeigte sich Liese darüber, dass die Vorschläge, die Kommerzialisierung des menschlichen Körpers zu verbieten, keine Mehrheit erhielten. “Berichte über Handel mit Teilen des menschlichen Körpers im Internet müssen uns sehr wachsam machen. Das Prinzip der Nichtkommerzialisierung ist in der Charta der Grundrechte verankert. Ich bin enttäuscht darüber, dass die Mehrheit des Ausschusses die entsprechende Formulierung nicht angenommen hat. Meine Hoffnung ist allerdings, dass die Mehrheit das Prinzip nicht grundsätzlich ablehnt, sondern nur die vorgeschlagenen Formulierungen, und dass wir vor der Plenarsitzung noch eine einvernehmliche Lösung erreichen können.

Insgesamt ist die heutige Abstimmung ein Fortschritt, aber bevor die Verordnung in Kraft tritt, ist noch harte Arbeit erforderlich, und der Kommissionsvorschlag muss weiter verbessert werden, damit Patienten zügig neue Therapien bekommen, der Biotechnologie-Standort gestärkt wird, aber gleichzeitig fundamentale ethische Prinzipien nicht untergraben werden”, erklärte Liese abschließend.