Brüssel – Arzneimittelhersteller dürfen die Beipackzettel von Medikamente ins Internet einstellen, auch wenn diese verschreibungspflichtig sind. Dies ist keine unzulässige Werbung, wenn Text und Aufmachung unverändert übernommen werden, urteilte heute der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Darauf machte der CDU-Europapolitiker und gesundheitspolitische Sprecher der EVP-Fraktion (Christdemokraten), Dr. Peter Liese aufmerksam.
Peter Liese, selber Arzt, begrüßte die Entscheidung des EuGH in dieser Rechtssache: “Die Entscheidung der Richter ist ein erster Schritt im Sinne einer verbesserten Patienteninformation und damit im Sinne der Patientinnen und Patienten in Europa. Wir wollen und brauchen in Europa mündige und informierte Patienten. Ich sehe keinen Grund warum ein von unabhängigen Behörden geprüfter Beipackzetteln nicht online zugänglich sein sollte, wenn der Patient konkret und ohne Aufforderung danach sucht. Damit können Patienten den Beipackzettel beispielsweise online und in ihrer eigenen Sprache abrufen, wenn sie ihn mal verlieren sollten oder im Ausland ein Medikament verschrieben bekommen”, so Peter Liese. Diese unabhängigen und geprüften Informationen seien auch für die Patienten besser als zahlreiche im Internet vorzufindende Fehlinformationen, welche zur Verunsicherung beitragen würden.
Ausdrücklich wies Liese jedoch darauf hin, dass Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente nach deutschem und europäischem Recht verboten ist und bleibt. “Was wir nicht wollen ist Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel. In den USA hat man mit Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel sehr negative Erfahrungen. Diese führt dazu, dass vor allem teure und nebenwirkungsreiche Medikamente verschrieben werden”, so der Arzt und Europaabgeordnete.
Liese wies diesbezüglich darauf hin, dass sich das Europäische Parlament im Zuge der Neuordnung der Patienteninformation schon nachdrücklich für die heute bestätigte Linie ausgesprochen hat.