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Peter Liese: “Gefahr von Marathondiensten gebannt”

Europäisches Parlament schützt deutsche Ärzte vor Olaf Scholz und Franz Müntefering

Brüssel – “Das Europäische Parlament hat die angestellten Ärzte in Deutschland vor überlangen Diensten geschützt. Der gemeinsame Standpunkt des Ministerrates, den Sozialminister Olaf Scholz und sein Vorgänger, Franz Müntefering, mitzuverantworten haben ist jetzt endgültig vom Tisch”. Dies erklärte der CDU-Europaabgeordnete und Arzt, Dr. Peter Liese.

In der Nacht zum Dienstag waren die Verhandlungen über einen Kompromiss zur Arbeitszeitrichtlinie zwischen Ministerrat und dem Europäischen Parlament gescheitert. Es bleibt damit bei der derzeitigen Rechtslage, das heißt, Bereitschaftszeit ist grundsätzlich Arbeitszeit, kann aber im Wege von Tarifverträgen im Rahmen eines sogenannten Opt-Outs besonders gewichtet werden. Dies entspricht dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes.

Im vergangen Jahr war ein gemeinsamer Standpunkt des Ministerrates auf große Kritik gestoßen. Dort wurde die Bereitschaftszeit in inaktive und aktive unterteilt und die sogenannte inaktive Zeit, das heißt, die Zeit, wenn der Arzt zwar im Krankenhaus anwesend, aber nicht direkt am Patienten tätig ist, wurde nicht als Arbeitszeit gewährtet. “Theoretisch hätte es sein können, dass ein Arbeitnehmer 7 Tage in der Woche, 24 Stunden am Arbeitsplatz anwesend sein muss, ohne, dass dies gegen europäisches Arbeitsschutzrecht verstößt. Dies ist zu Recht kritisiert worden. Deswegen haben wir im Europäischen Parlament auf eine Änderung gedrängt. Der gemeinsame Standpunkt war inakzeptabel. Die Verantwortung für diesen Text liegt nicht nur beim amtierenden Minister Scholz, sondern auch bei dem früheren Arbeits- und Sozialminister, Franz Müntefering, der in seiner Amtszeit ein Abkommen mit der britischen Regierung geschlossen hat, in dieser Frage zusammen zu arbeiten”, so Liese.

In der Frage des Opt-Outs hätte sich Liese durchaus mehr Flexibilität von Seiten des Parlaments vorstellen können. “Eine Einigung wäre mögliche gewesen, wenn sich das Parlament beim Opt-Out bewegt hätte und der Ministerrat bei der Frage des Bereitschaftsdienstes. Aber die geltende Rechtslage auf der Basis des Urteils des Europäischen Gerichtshofes ist besser als die Position des Ministerrates vom letzten Jahr. In Deutschland hat sich die Umsetzung der Arbeitszeitrichtlinie bewährt. Ich hoffe, dass andere Mitgliedstaaten dem deutschen Beispiel jetzt folgen”, so Liese abschließend.