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Peter Liese: EU-Gesundheitsminister kurz vor Einigung über Patientenrechte

Nach derzeitigem Vorschlag der schwedischen Ratspräsidentschaft bleiben viele Fragen offen

Brüssel – Die EU-Gesundheitsminister stehen kurz vor der Einigung über die Richtlinie über Patientenrechte bei der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung. Die schwedische Ratspräsidentschaft plant beim Ministerrat Anfang Dezember, eine politische Einigung herbei zu führen. Auf Arbeitsebene wird an einer Lösung der letzten Probleme gearbeitet. Damit kann die Richtlinie aber noch nicht in Kraft treten, da die sich abzeichnende Lösung gewaltige Unterschiede zur Position des Europäischen Parlaments in erster Lesung aufweist. „Der Vorschlag der schwedischen Ratspräsidentschaft und die sich abzeichnende Lösung weist gravierende Schwachstellen auf“, so der gesundheitspolitische Sprecher der größten Fraktion im Europäischen Parlament (EVP – Christdemokraten), Dr. med. Peter Liese bei einem Pressegespräch mit dem Vizepräsidenten der Bundesärztekammer Dr. med. Frank Ulrich Montgomery. „Das gravierendste Problem ist aus meiner Sicht, dass der Ministerrat keine eindeutige Formulierung zum Umgang mit ethisch problematischen Therapie- und Diagnostik-Methoden gefunden hat. Das Europäische Parlament hatte hier nach intensiver Diskussion Vorschläge angenommen, die klar stellen, dass ethische Grundprinzipen, die in den Mitgliedstaaten gelten, auch bei der Anwendung dieser Richtlinie gelten. Das bedeutet, dass ein Patient, der sich beispielsweise einer DNA-Diagnostik oder einer künstlichen Befruchtung in Tschechien oder Belgien unterzieht, von seiner deutschen Krankenkasse eine Erstattung der Kosten nur dann verlangen kann, wenn die ethischen Grundregeln angewandt wurden, die auch in Deutschland gelten. Ich hoffe, dass der neue deutsche Gesundheitsminister Philipp Rösler bei den Verhandlungen im Ministerrat auf eine Lösung des Problems drängt. Aus Sicht der Patienten wünsche ich mir, dass die Formulierung des Europäischen Parlaments zu seltenen Krankheiten angenommen wird. Patienten mit seltenen Erkrankungen sollten die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung leichter nutzen können, da es in einigen Mitgliedstaaten für seltene Erkrankungen gar keine Behandlungs- und Diagnostik-Möglichkeiten gibt. Auch bin ich dafür, dass, wie es das Parlament in erster Lesung beschlossen hat, bei der stationären grenzüberschreitenden Behandlung, der Patient, wenn er seine Behandlungen im Ausland vorher genehmigen lässt, mit der Abrechnung nichts mehr zu tun hat. Das Parlament schlägt vor, dass die Krankenkassen einen Gutschein, einen sogenannten Voucher ausstellen können und dann direkt mit dem Leistungserbringer im Ausland abrechnen. In einzelnen Fällen hat aber auch das Parlament in der ersten Lesung über das Ziel hinaus geschossen”, so Liese abschließend.