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Peter Liese: Einigung zwischen Rat und Parlament / Arzneimittelfälschung hat Dimension wie Drogenhandel

EU verstärkt Kampf gegen Arzneimittelfälschung

Meschede/Brüssel – Vertreter des Europäischen Parlamentes und der Mitgliedsstaaten haben sich kürzlich auf einen Kompromiss für eine Richtlinie gegen Arzneimittelfälschung in der Europäischen Union geeinigt. Damit haben sich die EU-Institutionen neben der bereits verabschiedeten Richtlinie zur verbesserten Arzneimittelüberwachung (Pharmakovigilanz) auch auf den zweiten Teil des sogenannten Pharmapaketes verständigt. Darauf machte der CDU-Europaabgeordnete und gesundheitspolitische Sprecher der christdemokratischen Mehrheitsfraktion (EVP) im Europäischen Parlament, Dr. Peter Liese, aufmerksam:

“Ich bin sehr froh darüber, dass es uns gelungen ist, sehr zeitnah eine Einigung bei diesem sensiblen Thema herbeizuführen. Die Arzneimittelfälschungen in der EU sind seit einiger Zeit ansteigend und haben nach Aussagen von Experten mittlerweile Dimensionen des Drogenhandels erreicht. Von Fälschungen betroffen sind nicht mehr nur sogenannte Lifestyle-Medikamente, sondern zum Beispiel auch vermehrt lebenswichtige Krebspräparate. Für die Patienten in Europa liegt dadurch eine sehr konkrete Gesundheits- und zum Teil sogar eine Lebensbedrohung vor, die wir durch unseren Beschluss minimieren wollen.” Nach Angaben von Peter Liese sollen durch die Beschlüsse unter anderem neue Sicherheitsmerkmale auf den Verpackungen angebracht und die Dokumentation und Überwachung der Vertriebswege verbessert werden. Durch das Scannen eines Barcodes kann bei Verkauf des Medikamentes dadurch genau überprüft werden, wo das Medikament herkommt und ob es sich um ein Originalprodukt handelt. Peter Liese wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass dies nicht zu Datenschutzproblemen und zu einen Mehr an Bürokratie führen werde. “Das Europäische Parlament konnte einen strengen Daten- und Patientenschutz durchsetzen. Außerdem haben wir bürokratische Überforderung für Patienten, Apotheker und Industrie verhindert. Die Sicherheitsmerkmale gelten vorerst nur für fälschungsgefährdete Medikamente. Es macht keinen Sinn, verhältnismäßig preiswerte Medikamente, die keinen Anlass zur Fälschung bieten, mit aufwendigen Sicherheitsmerkmalen und einer Rückverfolgbarkeit auszustatten. Wir haben jedoch sichergestellt, dass wir sehr zügig auf Fälschungsfälle reagieren und dann auch Sicherheitsmerkmale für weitere Arzneimittel vorschreiben können”, so der Arzt und Gesundheitsexperte der CDU. Erfreut zeigte sich Peter Liese außerdem darüber, dass nun auch das Problem der Fälschungen angegangen wird, die illegal über das Internet angeboten werden. Hierzu sah der ursprüngliche Kommissionsvorschlag keine Regelung vor. “Das Parlament hat sehr deutlich gemacht, dass auch der illegale Internethandel unter diese Regelung fallen muss. Insgesamt bin ich mit dem gefundenen Kompromiss daher sehr zufrieden. Dieser ist zum Wohle der Patienten in Deutschland und Europa”, so Peter Liese abschließend.