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Peter Liese / Anja Weisgerber: Mehr Informationen – aber keine Werbung / EU-Kommission folgt Europa-Parlament

EU-Kommission legt neuen Vorschlag zu Patienteninformation vor

Brüssel – Patienten sollen in Zukunft mehr Informationen über verschreibungspflichtige Arzneimittel erhalten. Werbung bleibt aber nach wie vor streng verboten. Dies ist der wesentliche Inhalt eines überarbeiteten Vorschlags, den EU-Gesundheitskommissar John Dalli heute in Brüssel vorlegte. Dalli folgt damit in weiten Teilen den Vorschlägen des Europäischen Parlaments. Die Europaabgeordneten hatten den ursprünglichen Vorschlag, der im Jahr 2008 von dem damaligen Industriekommissar Günter Verheugen vorgelegt wurde, abgelehnt und gründlich überarbeitet. Sie nahmen damit die Kritik von Ärzten, Apothekern und Verbraucherorganisationen auf. Darauf wies der CDU-Europaabgeordnete Dr. Peter Liese hin.

„Wir haben mit unserer Abstimmung im Europäischen Parlament dafür gesorgt, dass der mündige Patient im Mittelpunkt der Gesetzgebung steht und die Informationen bekommt, die er sich wünscht und die er braucht“, so die gesundheitspolitische Sprecherin der CSU-Gruppe im Europäischen Parlament, Dr. Anja Weisgerber.

„Der Verheugen-Vorschlag wurde vielfach als Lockerung des Werbeverbotes für verschreibungspflichtige Arzneimittel interpretiert. In der Parlamentsposition, der die Kommission jetzt weitestgehend gefolgt ist, sind zahlreiche Sicherheitsvorkehrungen enthalten, die es der Industrie eben nicht ermöglichen, Werbung für ihre Produkte zu verbreiten. Die wichtigste Änderung besteht darin, dass Informationen, die die Industrie an Patienten gibt, vor der Veröffentlichung grundsätzlich genehmigt werden müssen. Damit soll ausgeschlossen werden, dass Pharmafirmen beispielsweise die Nebenwirkungen verharmlosen und die Wirkung übertrieben positiv darstellen“, so der Arzt und Europaabgeordnete Dr. med. Peter Liese.

In dem neuen Vorschlag wird außerdem großer Wert darauf gelegt, dass die Informationen den Patienten von der Industrie nur auf Anfrage gegeben werden darf. Eine bezahlte Anzeige von Pharmafirmen für verschreibungspflichtige Arzneimittel, zum Beispiel im „Goldenen Blatt“, wäre als Werbung zu verstehen. Deshalb sind die Printmedien von den Vorschlägen ebenso ausgenommen wie Radio und Fernsehen. Ermöglicht werden soll zukünftig beispielsweise die Zusammenstelllungen von häufig gestellten Fragen und die dazu gehörigen Antworten, welche Informationen über das Medikament verständlicher ausdrücken, als der Beipackzettel.

„Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel darf es nicht geben. Dadurch würde die Gefahr steigen, dass teure und nebenwirkungsreiche Medikamente eingesetzt werden. Die Erfahrungen aus den USA zeigen, dass die Kosten im Gesundheitswesen steigen und auch die Arzneimittelnebenwirkungen. Daher ist es gut, dass Kommissar Dalli den Vorschlag grundlegend überarbeitet hat. Der Fall zeigt, dass die Verlagerung der Kompetenzen für Arzneimittelpolitik vom Industriekommissar auf den Gesundheitskommissar dringend notwendig war. Wir werden den Vorschlag jetzt im Europäischen Parlament genau prüfen und gegebenenfalls weitere Präzisierungen einbringen“, so Liese, der auch gesundheitspolitischer Sprecher der größten Fraktion im Europäischen Parlament (Christdemokraten-EVP) ist.

Der Vorschlag muss jetzt von den Gesundheitsministern der Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament geprüft und verabschiedet werden. In ihrer ersten Lesung hatten die Europaabgeordneten über die jetzt vorgeschlagenen Änderungen hinaus noch gefordert, dass der Beipackzettel überarbeitet und verständlicher gemacht wird, unter anderem durch eine Zusammenfassung der wesentlichen Merkmale in großer leserlicher Schrift (sogenannter Arzneimittel-Fakten-Box) und das auch die Informationen von Dritten, das heißt nicht Arzneimittelhersteller, über verschreibungspflichtige Arzneimittel verbessert wird.

„Es gibt in Deutschland bereits eine Reihe von guten unabhängigen Informationen. Bereits heute stellt das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) beispielsweise gute und unabhängige Informationen für Patienten zur Verfügung (http://www.gesundheitsinformation.de). Im Rahmen der Richtlinie über Pharmakovigilanz wurde bereits beschlossen eine EU-Datenbank aufzubauen und diese mit den Datenbanken in den Mitgliedsstaaten zu vernetzen. Das ganze muss im Sinne der Patienten aber noch ausgebaut werden“, so Liese abschließend. Auch Anja Weisgerber setzt sich für die Einführung von Gesundheitsportalen ein: „Immer mehr Menschen suchen nach Informationen im Internet – dort finden sie aber schlechte und ungeprüfte Angaben. „Dr. Google“ ist keine verlässliche Quelle. Dem müssen wir eine gute, geprüfte Alternative entgegen setzen“.