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Peter Liese: Altersbegrenzung ist medizinisch sinnvoll / EU sollte ethische Entscheidungen der Mitgliedstaaten respektieren

Linke und Liberale im Europäischen Parlament wollen europaweit künstliche Befruchtung ohne Altersbegrenzung

Brüssel – Eine Koalition aus Linken und Liberalen im Europäischen Parlament fordert den Zugang zu künstlicher Befruchtung in allen EU Mitgliedstaaten ohne jegliche Begrenzung. Dies geht aus dem Beschlussvorschlag des Ausschuss für Umwelt und Gesundheit zum Thema gesundheitliche Ungleichheiten in den Mitgliedstaten hervor. Im Punkt 29 des Berichts der portugiesischen Sozialistin Edith Estrela heißt es wörtlich:

“Das Europäische Parlament fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, in Bezug auf unterstützte Reproduktionstechnologien die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um die Diskriminierung von Frauen aufgrund des Familienstands, des Alters, der sexuellen Ausrichtung bzw. der ethnischen oder kulturellen Herkunft zu beseitigen.”

Dies bedeutet, dass die Mitgliedstaaten etwa eine Altersbegrenzung für Frauen oder eine Begrenzung auf heterosexuelle Paare in fester Partnerschaft aufheben sollten.

Die christdemokratische Fraktion hat beschlossen, gegen die Forderung zu stimmen und hofft darauf, dass die umstrittene Passage aus dem Bericht gestrichen werden kann. „Eine Altersgrenze bei der künstlichen Befruchtung ist aus medizinischen und ethischen Gründen sinnvoll“, erklärte der gesundheitspolitische Sprecher der größten Fraktion im Europäischen Parlament (EVP/Christdemokraten), Dr. med. Peter Liese.

„Ab einer bestimmten Altersgrenze steigen die Risiken für Mutter und Kind und irgendwann ist eine künstliche Befruchtung nur noch mit einer Eizellspende möglich, da Frauen keine eigenen Eizellen mehr produzieren. Eine Eizellspende ist für die Spenderin allerdings mit großen medizinischen Risiken verbunden und findet praktisch nur gegen Bezahlung statt. Eizellhandel widerspricht aber den Prinzipien der Europäischen Charta der Grundrechte. Grundsätzlich sollte die Frage, wer unter welchen Bedingungen Zugang zur künstlichen Befruchtung und Anspruch auf entsprechende Erstattung hat, nicht von der Europäischen Union, sondern von den Mitgliedstaaten entschieden werden. Es gibt Gründe, warum die Staaten, z.B. nur heterosexuelle Ehepaare oder Paare in fester Partnerschaft für die künstliche Befruchtung zulassen oder die entsprechenden Kosten erstatten. Das Europäische Parlament sollte sich in dieser Frage nicht einmischen“, so Liese.

Nach seiner Ansicht enthält der Bericht Estrella auch einige weitere problematische Passagen, so würde beispielsweise in einem Punkt der Zugang zur Abtreibung in einem Atemzug mit Zugang zu Verhütungsmitteln genannt. „Wir müssen sorgfältig zwischen Verhütung und Abtreibung trennen, und außerdem ist auch die Frage der Abtreibung nach den Europäischen Verträgen Sache der Mitgliedstaaten. Wie würden Abtreibungsbefürworter in Deutschland oder den Niederlanden darauf reagieren, wenn Abtreibungsgegner aus Polen, Malta oder Irland ihnen ihre Gesetzgebung auflegen wollten?“, so Liese abschließend.