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Persönliches Budget stärkt selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderung entscheiden selbst, welche Leistungen sie wo oder von wem in Anspruch nehmen möchten

Berlin – Am 16. Oktober findet erstmalig der bundesweite Tag des Persönlichen Budgets statt. Über 100 Beratungsstellen öffnen ihre Türen und stellen dieses wichtige Teilhabeinstrument für Menschen mit Behinderung der Öffentlichkeit vor. Dazu erklärt die Behindertenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Michalk:

“Menschen mit Behinderung haben seit 1. Januar 2008 einen uneingeschränkten Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget. Dieser Anspruch muss in Zukunft ohne Ausnahme für alle gelten, insbesondere für werkstattbedürftige Menschen, die gerne außerhalb einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) arbeiten möchten. Wenn es entsprechende Angebote auf dem ersten Arbeitsmarkt gibt, muss auch hier das Persönliche Budget gezahlt werden. Andernfalls kann von uneingeschränkter beruflicher Teilhabe keine Rede sein. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt die bundesweite Kampagne zum Persönlichen Budget. Dadurch wird dieses relativ neue und sehr wichtige Instrument zur selbstbestimmten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für Menschen mit Behinderung an Bekanntheit gewinnen. Mehr Beratung und Aufklärung werden dazu beitragen, dass dieses Instrument hoffentlich noch stärker angenommen wird.” Hintergrund:Das Persönliche Budget ist eine Alternative zur reinen Sachleistung. Menschen mit Behinderung entscheiden selbst, welche Leistungen sie wo oder von wem in Anspruch nehmen möchten. Diese Entscheidungsfreiheit erfordert von den Budgetnehmern hohe Eigenverantwortung einerseits und gibt ihnen andererseits die Gewissheit, ihr Leben selbst bestimmen zu können. Bisher haben etwa 15.000 Menschen einen Budget-Vertrag mit ihrem Sozialhilfeträger, der Pflegekasse, dem Rentenversicherungsträger oder der Agentur für Arbeit abgeschlossen.