Berlin – Zu der Forderung des Patientenbeauftragten Wolfgang Zöller, die Patientenvertretungen mit mehr Rechten auszustatten, erklärt Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Patientenrechte und Prävention:
Wir begrüßen es, wenn der Beauftragte der Bundesregierung für Patientenbelange, Herr Zöller, für eine Ausweitung der Aufgaben und Rechte von Patientenvertretungen im Gemeinsamen Bundesausschuss und bei der Qualitätssicherung im Gesundheitswesen eintritt. Das ist aber nur realistisch, wenn die Patientenvertretungen personell besser unterstützt werden. Bei der Neuregelung zur Nutzenbewertung von Arzneimittel wird damit gerechnet, dass im Jahr ca. 100 neue Arzneimittel in den Gremien des Gemeinsamen Bundesausschuss zu bewerten sind. Diese neue, zusätzliche Aufgabe kann nicht ehrenamtlich nebenbei erledigt werden. Dazu brauchen Patientenvertretungen personelle Unterstützung. Wer A sagt muss sich auch für B einsetzen. Deshalb sind wir sehr gespannt, ob Herr Zöller unsere Forderung nach einer besseren finanziellen Ausstattung von Patientenvertretungen im Gemeinsamen Bundesausschuss eintreten wird. Patientenvertretungen dürfen nicht zur Alibifunktion verkommen.