Berlin – Der Spitzenverband ZNS1 lehnt den Referentenentwurf zur Reform der Psychotherapeutenausbildung mit Entschiedenheit ab. Der vorgelegte Entwurf ignoriert massiv die Entwicklungen der letzten Jahrzehnte seit der Psychiatriereform in Deutschland. Psychisch kranke Menschen werden mit diesem Gesetzentwurf in Bezug auf die Behandlungssicherheit schlechter gestellt als körperlich Erkrankte. Es werden mit dem Reformansatz keine Probleme gelöst, sondern neue geschaffen.
- Die Berufsbezeichnung „Psychotherapeut“ lässt keinen Schluss auf die Grundausbildung des Psychotherapeuten zu und ist damit unscharf. Das fragmentierte Versorgungssystem wird damit noch unüberschaubarer für Patienten. Die Qualifikation ärztlicher Psychotherapeuten wird durch die neue Definition der Berufsbezeichnung im Gesetzentwurf implizit abgewertet, dabei stellt gerade die Qualifikation auch für körperliche Erkrankungen ein hohes Gut für die Qualität der Behandlung dar.
- Die Verordnung von Medikamenten von medizinisch nicht umfassend ausgebildeten Psychotherapeuten stellt eine Gefahr für die Patienten dar. Ein Modellstudiengang Psychopharmakotherapie mit Befähigung zur Verordnung von Medikamenten kann die Kenntnisse, die ein Arzt von Beginn seines Medizinstudiums erlernt, nicht ausreichend vermitteln. Es reicht nicht, nur zu wissen, wie ein Psychopharmakon im Gehirn funktioniert, es hat nämlich auch Auswirkungen auf andere Organe, die man kennen muss, um Patienten nicht zu gefährden. Wir können den Modellstudiengang deshalb nur in schärfstem Maße ablehnen und davor warnen.
Ein Lösungsansatz muss in dem Ausbau der Kooperation zwischen den unterschiedlichen Berufsgruppen liegen. Bislang hat sich der Gesetzgeber leider trotz zahlreicher Gesprächsangebote nicht dazu bereitgefunden, die Neuregelung der Psychotherapeutenausbildung gemeinsam mit den beteiligten Berufsgruppen zu planen. Psychotherapie ist ein fundamentaler Kernbestandteil ärztlichen Selbstverständnisses, die praktische Ausbildung ist in medizinischen Einrichtungen angesiedelt. Mit dem Gesetzentwurf wird eine Planung ohne Beteiligung zentral Beteiligter versucht, weil es einfacher erscheinen mag, es nur mit einer Berufsgruppe zu planen. Wir sind in größter Sorge um die Versorgung psychisch kranker Menschen in Deutschland.
1 Mitgliedsverbände: Berufsverbände der Neurologen (BDN), der Kinder- und Jungendpsychiater (BKJPP), der Nervenärzte (BVDN), der Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie (BVDP), der Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (BPM) und der ärztlichen Psychoanalytiker (BÄP in der DGPT)