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Patientenschutzgesetz soll mehr Transparenz ins Gesundheitswesen bringen

Mehr Transparenz schafft Vertrauen

Berlin – Anlässlich der Diskussion um sogenannte „Fangprämien“, die niedergelassene Ärzte von Krankenhäusern erhalten haben, erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB:

Wir brauchen mehr Transparenz für Patienten und Versicherte im Hinblick auf Verträge zwischen Ärzten, Krankenhäusern, Krankenkassen und anderen Leistungserbringern. Die Union will nach der Bundestagswahl mit einem Patientenschutzgesetz mehr Transparenz ins Gesundheitswesen bringen und damit einen wesentlichen Beitrag auch zur Bekämpfung von Korruption und Fehlverhalten leisten. In einem solchen Gesetz soll u.a. festgelegt werden, dass vertragliche Vereinbarungen im Rahmen des Sozialgesetzbuches gegenüber Versicherten offengelegt werden müssen. Dies gilt nicht nur für Verträge von Ärzten mit Krankenhäusern, sondern auch mit Krankenkassen und anderen Leistungserbringern.

Das uneingeschränkte Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient muss wieder hergestellt werden. Es hat durch aktuelle Diskussionen, wie z. B. um „Fangprämien“ von Krankenhäusern für niedergelassene Ärzte, die ihre Patienten in diese Kliniken einweisen, sehr gelitten. Auch hier ist Augenmaß angebracht, denn die enge Kooperation zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern ist grundsätzlich sinnvoll und darf in der aktuellen Diskussion nicht in Verruf geraten.