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Patientenrechte in der EU dringend notwendig, aber vor endgültiger Beschlussfassung müssen viele offene Fragen geklärt werden

Peter Liese:

Bruxelles – “Ein Vorschlag für Patientenrechte, wie ihn die neue europäische Gesundheitskommissarin Vassiliou für Juni angekündigt hat, ist dringend notwendig. Es gibt eine Vielzahl von Urteilen des Europäischen Gerichtshofes, die eindeutig feststellen, dass Patienten einen Anspruch auf Erstattung von Behandlungen haben, die sie im europäischen Ausland in Anspruch genommen haben. Leider zögern viele Mitgliedstaaten immer noch, ihren Patienten diese Rechte zu gewähren. Das führt dazu, dass nur gut informierte Bürger, die sich einen Prozess leisten können, zu ihrem Recht kommen. Deswegen ist es dringend erforderlich, eine rechtliche Lösung herbeizuführen, die in allen Mitgliedstaaten für jeden Einzelfall verbindlich ist. Diese Regelung wird zum Abbau von Bürokratie führen, weil Patienten ohne umständliche Genehmigungsverfahren ihre Rechte direkt wahrnehmen können.” Dies erklärte der CDU-Europaabgeordnete und Arzt Dr. Peter Liese anlässlich eines Zusammentreffens mit den Spitzen der Bundesärztekammer, unter anderem Herrn Präsident Professor Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, dem Vizepräsidenten Dr. Frank Ulrich Montgomery sowie dem Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Christoph Fuchs.

Liese ging auch auf zahlreiche Probleme ein, die im Rahmen des Gesetzgebungsvorhabens noch gelöst werden müssen. “Die Konsequenzen einer solchen Richtlinie sind erheblich, und wir brauchen eine sorgfältige Beratung im Parlament und im Ministerrat, bevor wir einen endgültigen Text annehmen können. Besonders problematisch finde ich, dass in den vorläufigen Vorschlägen der Kommission nicht nur die Umsetzung der EuGH-Urteile vorgeschlagen wird, sondern auch zusätzliche europäische Regelungen eingeführt werden. Dieser sogenannte Kyprianou-Pfeiler des Vorschlags arbeitet mit einer Vielzahl von unbestimmten Rechtsbegriffen. So haben Patienten nach diesem Vorschlag den Anspruch auf Nichtdiskriminierung und Solidarität. So schön diese Begriffe in der Theorie klingen: In der Praxis kann es zu einer Menge von Problemen führen. So könnte jeder Patient klagen, der sich diskriminiert fühlt. Einige Formulierungen bergen die Gefahr zusätzlicher Bürokratie. Wir müssen erst die Auswirkungen kennen, bevor wir einem solchen Vorschlag zustimmen”, erklärte Liese abschließend.