Berlin – Zum Internationalen Aktionstag Frauengesundheit am 28. Mai erklärt die zuständige Berichterstatterin der Arbeitsgruppe Gesundheit der SPD-Bundestagsfraktion Mechthild Rawert:
Eine frauengerechte Gesundheitsversorgung ist dringend geboten. Denn obwohl inzwischen bekannt ist, dass Frauen anders krank sind als Männer, wirkt sich diese Erkenntnis noch nicht flächendeckend auf die Gesundheitsversorgung von Frauen aus.
Unterschiede in Hormonhaushalt und Stoffwechsel, bei Gewicht sowie bei Fett- und Muskelmasse haben zur Folge, dass Frauen auf viele Medikamente anders reagieren als Männer. Diesem Unterschied wurde mit der Novellierung des Arzneimittelgesetzes im Jahr 2004 Rechnung getragen. Seither müssen Frauen bei klinischen Prüfungen von Arzneimitteln als Prüfungsteilnehmerinnen angemessen berücksichtigt werden. Neben dem Nachweis der Unbedenklichkeit oder der Wirksamkeit muss die klinische Prüfung zusätzlich mögliche unterschiedliche Wirkungsweisen bei Frauen und Männer berücksichtigen.
Doch nicht allein die Zulassungsbedingungen für Arzneimittel, sondern auch die Patienteninformationen über verschreibungspflichtige Medikamente können sich unmittelbar auswirken auf die Gesundheitsversorgung von Frauen und Männern. Der Vorschlag der EU-Kommission vom 5. Februar dieses Jahres, die Arzneimittelrichtlinie zu ändern und der Pharmaindustrie bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln die Möglichkeit zur Patienteninformation zu geben, wird von der Bundesregierung kritisch beurteilt. Zu Recht stellt sie ab auf die Sicherstellung einer einheitlichen und hohen Qualität der Patienteninformation. Die aber wäre mit dem Vorschlag der EU-Kommission insofern gefährdet, als eine klare Trennung zwischen beeinflussender Werbung und neutraler Information schwierig ist, wenn derjenige, der ein Absatzinteresse hat, informiert.
Für die Stärkung der Rechte von Patientinnen und Patienten braucht es umfassende und zuverlässige Informationen, die immer auch auf die Bedarfe beider Geschlechter zugeschnitten sein müssen.