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Patientenbeauftragte warnt vor Panikmache

Arzneimittel-Richtgrößen:

Berlin – Die Patientenbeauftragte für Berlin, Karin Stötzner, erhält in den letzten Tagen zahlreiche Beschwerden von Patientinnen und Patienten, die sich auf die neuen Arzneimittel-Richtgrößen beziehen. Sie vermuten, dass ihnen notwendige Medikamente mit dem Hinweis auf das gekürzte Budget für Arzneimittel von ihren Ärztinnen und Ärzten verweigert werden. Im Juli war die Anpassung der Richtgrößen für die Verschreibung von Medikamenten für einzelne Facharztgruppen bekannt gemacht worden.

Die Patientinnen und Patienten beziehen sich auf eine Argumentation bzw. ein Informationsschreiben der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin, wonach Ärztinnen und Ärzte zur Vermeidung von Regressforderungen der Kassen angeblich bestimmte Medikamente nicht mehr verschreiben können.

Die Berliner Patientenbeauftragte Karin Stötzner kritisiert diese Informationspolitik der KV Berlin und einzelner Ärzte entschieden, da hier gegenüber Patientinnen und Patienten eine völlig unzulässige Panik betrieben wird. Das Schreiben der KV Berlin suggeriert, dass Ärzte in Zukunft in erster Linie „lebensnotwendige Medikamente weiterhin auf Kassenrezept“ verschreiben werden und deswegen u.U. von der „gewohnten“ Therapie abweichen müssen.

Karin Stötzner betont: „Damit wird indirekt der Weg für eine Kostenverschiebung zu ungunsten der Patientinnen und Patienten geebnet. Sie sollen zukünftig mehr Medikamente selbst bezahlen, obwohl sie über die Kasse finanzierbar sind. Zwar ist es richtig, dass alle Akteure im Gesundheitswesen auf die Wirtschaftlichkeit der medizinischen Versorgung achten. Andernfalls wären die Zusatzbeiträge der Kassen kaum mehr bezahlbar. Die Verantwortung liegt aber hier vor allem bei Ärztinnen und Ärzten. Sie müssen entscheiden, was in jedem Einzelfall medizinisch notwendig und deswegen geboten ist. Das kann auch eine Änderung der Medikation bedeuten, die muss dann allerdings für den jeweiligen Patienten genau begründet werden. Patienten sollten diese zusätzliche Beratung als selbstverständlich einfordern.

Patienten, denen Verordnungen mit dem Verweis auf das Budget verweigert werden, sollten dies zurückweisen und sich den individuellen medizinischen Grund konkret erläutern lassen. Die Einholung einer Genehmigung von der Krankenkasse ist nicht statthaft und verstößt gegen geltendes Recht. Ärzte, die sich nicht korrekt verhalten, sollten den Krankenkassen benannt werden. Vor allem aber sollten sich die Patientinnen und Patienten nicht vorschnell mit vorgefertigten Protestschreiben für die Interessen anderer einspannen lassen.

Die Wahrscheinlichkeit für einzelne Ärzte, in Regress genommen zu werden, ist wesentlich geringer, als die Gefahr für Patienten, dass sie ihre Medikamente in Zukunft in großem Umfang selber bezahlen müssen. Das ist absolut unzumutbar, nicht nur für Menschen mit geringem Einkommen. So wird schleichend das Solidarprinzip der Gesetzlichen Krankenversicherung ausgehebelt“, warnt Karin Stötzner.