Offenbach – Die Richter des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig haben heute entschieden, dass das von der Drogeriemarktkette “dm” praktizierte Verfahren, für einen Versandhändler Arzneimittelbestellungen in seinen Filialen entgegenzunehmen und diese dann wieder im Drogeriemarkt von den Kunden abholen zu lassen, zulässig ist.
“Arzneimittel sind keine Urlaubsfilme, die ich im Drogeriemarkt abgebe und mir nach der Entwicklung dort wieder abhole. Sie sind erklärungs- und beratungsbedürftig. Ich kann nur jeden Bürger davor warnen, mit ihrer Gesundheit zu experimentieren”, so die erste Reaktion des Vorsitzenden des Hessischen Apothekerverbandes, Dr. Peter Homann.
Arzneimittel haben Wirkungen, aber auch Nebenwirkungen. Die Patienten hierüber zu informieren und zu beraten, und im Notfall auch von der Einnahme eines Medikamentes abzuraten, dafür haben die Pharmazeuten ein hoch qualifiziertes Studium abgeschlossen. Diese Leistungen sind nicht über Nacht überflüssig geworden. “Ich befürchte, dass es erst einen richtig gravierenden Arzneimittelzwischenfall geben muss – etwas Schlimmeres möchte ich mir erst gar nicht vorstellen – bevor die Politik unsere Forderung aufgreift, den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln komplett zu verbieten”, so Homann weiter.