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PARR: Gesetze zum Nichtraucherschutz kann man in der Pfeife rauchen

Pressemitteilung

Berlin – Anlässlich des heutigen Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Nichtraucherschutzgesetz erklärt der sucht- und drogenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Detlef PARR:

In dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Nichtraucherschutz sind zwei Komponenten wichtig: Zum einen wurde die Position der FDP durch das heutige Urteil bestätigt und gestärkt. Die Verfassungsrichter in Karlsruhe haben erkannt, dass ein undifferenziertes Vorgehen gegen kleine Kneipen in den Ländern der falsche Weg gewesen ist. Jetzt ist Wahlfreiheit angesagt statt absoluter Verbote, ein unserer offenen Gesellschaftsordnung angemessener Weg.

Zum anderen versucht die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Sabine Bätzing ihre Haltung eines radikalen Rauchverbotes durchzusetzen. Mit einem solchen radikalen Rauchverbot würde die nächste Verfassungsklage sofort ins Haus stehen. Gegen die Interessen der Länder will Sabine Bätzing die Berufsfreiheit der betroffenen Gastronomen und die Entscheidungsfreiheit der Gäste einschränken. Dazu darf es in keinem Fall kommen.

Die FDP-Bundestagsfraktion fordert nun die zuständigen Gesetzgeber auf, die verschiedenen Gesetze anzupassen und endlich Ausnahmeregelungen für kleinere Kneipen zu schaffen, so wie in einigen Bundesländern bereits geschehen. Die endlosen Streitigkeiten in den Ländern müssen beendet, die Berufsfreiheit der Wirte darf nicht länger gefährdet und die Entscheidungsfreiheit der Gäste muss gesichert werden.