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Paracetamol ab 1. April rezeptpflichtig

Neuregelung bei Arzneimitteln

Offenbach/Mainz – Schmerz- und Fiebermittel mit dem Wirkstoff Paracetamol werden ab dem 1. April verschreibungspflichtig, wenn in einer Packung mehr als 10 Gramm des Wirkstoffes enthalten sind. Nicht davon betroffen sind Zäpfchen. Grundsätzlich gilt Paracetamol als sehr gut verträgliches Medikament, das auch für Kinder geeignet ist. Allerdings muss darauf geachtet werden, dass die Höchstdosis nicht überschritten wird. Dies kann beispielsweise dadurch hervorgerufen werden, dass mehrere unterschiedliche Mittel, etwa gegen Kopfschmerzen und gegen Fieber, eingenommen werden, die zusammen eine langfristige Überdosierung bewirken. Erwachsene sollten pro Tag nicht mehr als 4 Gramm Paracetamol einnehmen. Darauf weisen die Apothekerverbände in Hessen und Rheinland-Pfalz hin.

Die Verschreibungspflicht für das Arzneimittel wurde eingeführt, weil Paracetamol Leberschäden verursachen kann. Schwere Leberschäden können auftreten, wenn ein gesunder Erwachsener einmalig mehr als 10 bis 12 Gramm oder über einen längeren Zeitraum mehr als 7,5 Gramm täglich einnehme. Bei Kindern fallen diese Grenzwerte deutlich niedriger aus.

Im Allgemeinen sollten Schmerzmittel ohne ärztliche Verordnung nicht länger als drei Tage hintereinander und nicht häufiger als an zehn Tagen pro Monat verwendet werden.

Generell gelte, dass auch beim Gebrauch von rezeptfreien Medikamenten Vorsicht angesagt sei, da auch diese Medikamente auf Dauer schädigen könnten und/oder mit anderen Medikamenten reagieren. Internetseiten könnten hier nicht die notwendigen Informationen liefern. Daher sollten auch rezeptfreie Medikamente nicht ohne Beratung des Apothekers oder des Arztes eingenommen werden.