Frankfurt – Seit mehr als zwei Jahren haben Patienten einen gesetzlichen Anspruch auf eine ambulante palliativmedizinische Betreuung. Doch nach wie vor fehlt ein flächendeckendes Versorgungsangebot. Ein Flickenteppich unterschiedlicher Rahmenbedingungen und entsprechende Auseinandersetzungen zwischen den Palliativ-Teams und den Krankenkassen sind der Grund. Die Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie fordert deshalb flächendeckende Rahmenbedingungen, die endlich die Umsetzung der geltenden gesetzlichen Ansprüche im ambulanten Bereich ermöglichen.
»Die derzeitige Zersplitterung der Versorgungslandschaft in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) kann dazu führen, dass es in Deutschland Orte geben wird, wo man besser oder schlechter stirbt« , erklärt Dr. Johannes Horlemann, Vize-Präsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerztherapie auf dem Deutschen Schmerz- und Palliativtag in Frankfurt. Zwar hat seit mehr als zwei Jahren jeder Patient Anspruch auf eine solche Behandlung, doch das erforderliche flächendeckende Versorgungsangebot fehlt bis heute.
Der Mangel an entsprechend qualifizierten Ärzten ist ein Grund. Doch gravierender ist, dass es bislang kein bundesweit einheitliches FInanzierungsmodell gibt und Krankenkassen in Verhandlungen mit SAPV-Netzen versuchen, den Preis möglichst zu drücken. »Dadurch wird in vielen Netzen die Teilnahme für Hausärzte und andere Fachgruppen unwirtschaftlich«, erklärt Horlemann. Die Versorgung ruhe daher auf jenen Ärzten, die zu nicht wirtschaftlichen oder ehrenamtlichen Bedingungen versuchen, die Versorgung aufrecht zu erhalten.
Diese Probleme führen derzeit zu absurden Fehlentwicklungen, wie die Experten auf dem Deutschen Schmerz- und Palliativtag kritisieren. Da die von den Krankenkassen angebotenen Verträge für niedergelassene Ärzte oft nicht akzeptabel sind, treten immer mehr Krankenhäuser auf, die ambulante Verträge abschließen wollen. »Die Kliniken möchten damit einen Markt im ambulanten Bereich erschließen, auch als Strategie gegen die Folgen des politisch verordneten Willens zum Bettenabbau in einzelnen Abteilungen«, sagt Horlemann. Die Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie fordert deshalb flächendeckende Rahmenbedingungen sowie ein bundesweit einheitliches Modell für die finanzielle Ausgestaltung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung. »Es wird Zeit«, so Johannes Horlemann, »dass das Recht der Patienten auf diese Therapie endlich durchgesetzt wird.«