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Orientierungshilfe im Dschungel der Wahltarife

Qual der Wahl bei Krankenkassen

Düsseldorf – Seit der letzten Gesundheitsreform werben Gesetzliche Krankenkassen mit Rückerstattungen von Beiträgen und Selbstbehalten um Mitglieder: Ver­sicherte können hierbei ihren Standardschutz mit Hilfe so genann­ter Wahl­tarife bei vielen Kassen indivi­duell variieren. Die neuen Tarife, etwa „Kosten­erstattung“ oder „Hausarztmodell“, sollen den Wettbewerb der Krankenkassen erhöhen und gleichzei­tig für die Versicherten attraktiv sein. Von der neuen Wahlfreiheit machen Verbraucherinnen und Verbraucher bislang jedoch nur zögerlich Gebrauch. Zu unübersichtlich und sperrig ist bislang das Angebot. „Wer wirklich spa­ren und sich für den pas­senden Wahltarif entscheiden will, sollte sich mit der Materie vertraut machen und einen Tarif seiner Wahl auf Herz und Nieren prüfen“, rät die Verbraucher­zentrale NRW zum vorherigen Check und Vergleich. Denn bei einer Vereinbarung sind Ver­sicherte drei Jahre an die jeweilige Kranken­kasse gebunden. In vie­len Fällen lohnt sich deshalb statt der Wahl eines neuen Tarifs eher der Wechsel in eine günsti­gere Kasse. Für eine sichere Navi­gation durch die Tariflandschaft sind weitere Hinweise hilfreich:

Selbstbehalt und Beitragsrückerstattung: Beide Modelle beloh­nen Versicherte, die nicht oder wenig zum Arzt gehen. Beim Selbstbehalt bekommen Versicherte einen Bonus von bis zu 600 Euro im Jahr, müssen aber bei notwendigen Arztbesuchen in jedem Fall einen fest­gelegten Teil der Kosten selbst tragen. Bei einem Tarif mit Beitrags­rückerstattung entstehen dagegen keine direkten Kosten. Werden keine Leistungen in Anspruch genommen, gibt es ebenfalls eine Prä­mie, fallen ärztliche Leistungen an, entfällt diese. Untersu­chungen zur Früherkennung von Krankheiten oder Schutzimpfun­gen fallen dabei nicht ins Gewicht. Doch Wahltarife mit Selbstbe­halt oder Beitrags­rückerstattung rech­nen sich nur für Personen, die über eine stabile Gesund­heit verfü­gen. Pati­enten, die regelmäßig zum Arzt müssen – etwa chronisch kranke und alte Menschen – zahlen bei diesen Tarifen eher noch drauf.

Kostenerstattung: Versi­cherte können beim Arzt, Zahnarzt oder im Krankenhaus – zum Teil gegen Aufpreis – künftig wie Privat­patienten behandelt werden, wenn sie einen Tarif mit Kosten­er­stattung wäh­len. Allerdings sind die Krankenkassen nicht verpflich­tet, den vollen Kos­tenanteil zu übernehmen. Kunden sollten des­halb vor der Wahl eines solchen Tarifs unbedingt verschiedene Ange­bote vergleichen. Abge­rechnet wird auf Privatbasis: Die Pati­enten müssen in Vor­kasse treten und erhalten von der Kasse nur den vereinbarten Satz zurück. Die Kassen müssen weder anfallen­de Mehrkosten über­nehmen noch im Vorfeld auf das finanzielle Risiko bei privater Abrechnung hinwei­sen.

Kassenwechsel: Wer sich für einen Wahltarif entscheidet, bindet sich dop­pelt solange an seine Kranken­kasse als bei einem Kas­senwechsel üblich – nämlich drei Jahre statt 18 Monate. Die Mit­gliedschaft kann nicht vorher gekündigt werden, auch nicht, wenn eine Krankenkasse ihre Bei­träge erhöht. Wer in eine günstigere Kasse wechselt, statt sich für einen Wahltarif zu entscheiden, kann vielfach mehrere hun­dert Euro sparen. Allerdings sollten bei einem Wechsel nicht allein finan­zielle Aspekte im Vordergrund stehen. Im Krankheitsfall sind eine gute Erreichbarkeit und kompetente Bera­tung sehr wichtig.

Besondere Versorgungsformen: Für Patienten, die eine maßge­schnei­derte Behandlung wünschen, bieten sich die so genannten „besonderen Versorgungsformen“ an. Chronisch Kranke etwa kön­nen an einem speziellen Behandlungsprogramm, zum Beispiel für Diabe­tiker oder Asthmatiker, teilnehmen. Wer grundsätzlich eine bessere Ver­sorgungsqualität möchte, für den bietet sich das Haus­arztmodell an. Hierbei schlüpft der Hausarzt in die Rolle eines Lot­sen, der seine Patienten bei Bedarf an bestimmte Fachärzte über­weist und trotz­dem die Be­handlung stets im Blick behält. Die Wahl eines Tarifs mit einem besonderen Extra wird durch allerlei Ver­günstigun­gen weiter versüßt – etwa durch gekürzte Zuzahlungs­gebüh­ren oder Streichen der Praxis­gebühr. Die Wahltarife für „besondere Versorgungsformen“ sind nicht an eine dreijährige Bin­dungsfrist geknüpft. Trotzdem sollten Interes­senten vor einer Ent­scheidung prüfen, welche Hürden im Klein­gedruckten der Tarife versteckt sind – meist gilt zum Beispiel eine Bin­dungsfrist von einem Jahr.

Ausführliche Information zu den Vor- und Nachteilen der neuen Tarife ent­hält auch der Flyer „Wahltarife der Krankenkassen“ – erstellt mit finan­ziel­ler Unterstützung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirt­schaft und Verbraucherschutz. Es ist kostenlos unter http://www.vz-nrw.de oder bei den 17 lokalen Gesundheitsberatungen der Verbraucherzentrale NRW erhält­lich. Letztere bieten vor Ort eine unab­hängige Beratung zum Krankenkassen­wechsel. Adressen und Kosten sind im Internet unter http://www.vz-nrw.de nachzulesen.