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Organspende: Nein zur Erklärungspflicht im Personalausweis

Pressemitteilung

Berlin – Anlässlich der aktuellen Vorschläge, die Organspende-Bereitschaft im Personalausweis zu vermerken, erklären Elisabeth Scharfenberg, Sprecherin für Alten- und Pflegepolitik, und Harald Terpe, Obmann im Gesundheitsausschuss:

Eine Pflicht, im Personalausweis seine Organspende-Bereitschaft zu vermerken, halten wir für populistisch und nicht zielführend. Es muss Menschen weiterhin freistehen, eine solche Erklärung abzugeben oder nicht. Man kann niemanden zwingen, sich mit dem Thema Organspende auseinanderzusetzen.

Zudem muss man sich fragen, ob Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Meldebehörden für Fragen der Organspende die richtigen Ansprechpartner sind. Eine solch intime Information auf ein Dokument zu vermerken, das im täglichen Leben häufig gebraucht wird, wird das Vertrauen gegenüber der Organspende nicht steigern. Wenn Bürgerinnen und Bürger sich von staatlichen Stellen genötigt fühlen, kann dies auch zu einem Rückgang der Spendenbereitschaft führen. Es erscheint im Übrigen lebensfremd und ethisch problematisch, wenn schon 16-Jährige genötigt werden, sich zu einer späteren Organspende zu verhalten.

Bei einem solch sensiblen Thema erreicht man nichts mit platten Lösungsvorschlägen. Vielmehr sind die entscheidenden Akteure in Politik, Ärzteschaft, Kliniken und Krankenkassen gefragt, durch sehr behutsame Aufklärung Vertrauen gegenüber der Organspende aufzubauen. In erster Linie brauchen wir eine Konkretisierung der Meldepflicht im Transplantationsgesetz und bessere Strukturen an Kliniken, beispielsweise durch Transplantationsbeauftragte.