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Organspende: Ist der Vorschlag des Nationalen Ethikrates ethisch vertretbar?

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Berlin – Es mangelt in Deutschland an Spenderorganen. Obwohl die Regierung 1997 ein Transplantationsgesetz erlassen hat, blieb die Zahl der Organspenden konstant.

“Organmangel ist ein chronisches Problem”, beklagt der Nationale Ethikrat und schlägt ein neues Stufenmodell vor. Potenzielle Spender sollen demnach zu Lebzeiten eine Erklärung abgeben, ob sie prinzipiell zur Organspende bereit sind. Unterbleibt die Erklärung, soll eine Organentnahme gesetzlich erlaubt sein, sofern Angehörige nicht widersprechen.

Herbe Kritik an dem Vorschlag kam aus allen Parteien. Die Grünen nennen es einen “Anschlag auf das verfassungsrechtlich garantierte Selbstbestimmungsrecht des Menschen”, für die CDU/CSU darf der “Mensch auch über den Tod hinaus nicht zum Objekt gemacht” werden.

Bisher ist für eine Organspende eine ausdrückliche Einwilligung des Spenders oder der Angehörigen notwendig.

Der Branchendienst GESUNDHEIT ADHOC fragt deshalb: Ist dieser Vorschlag ethisch vertretbar? Nutzer der Website haben bis zum 4. Mai die Möglichkeit, ihre Stimme zu diesem Thema abzugeben.