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Organspende: Für die Zustimmungslösung, für Aufklärung und Strukturreformen

Pressemitteilung

Berlin – Zum Tag der Organspende am 7. Juni 2008 erklären Elisabeth Scharfenberg MdB, Biggi Bender MdB und Dr. Harald Terpe MdB:

Die Zahl der Organspenderinnen und Organspender ist im ersten Halbjahr 2008 gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken. Auch uns beunruhigt dies, warten doch über 12.000 Menschen in Deutschland auf ein Spenderorgan.

Ganz zweifellos muss gehandelt werden. Überstürzte Panikreaktionen jedoch helfen niemandem. So werden seit einigen Tagen wieder Stimmen laut, die die Verankerung einer Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz fordern, beispielsweise die bayerische Sozialministerin Christa Stewens. Nach ihrer Ansicht sollen jene, die einer Organspende nicht ausdrücklich widersprechen, automatisch als Spender gelten.

Dies ist und bleibt der falsche Weg. Wir plädieren für die Beibehaltung der erweiterten Zustimmungslösung, nach der Spender oder deren Angehörige einer Organspende ausdrücklich zustimmen müssen. Für uns steht das Selbstbestimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger – auch über das Lebensende hinaus –an erster Stelle.

Die Widerspruchslösung führt nicht automatisch zu mehr Organspenden. Das zeigen auch internationale Vergleiche. So weist beispielsweise Irland mit einer Zustimmungslösung mehr Organspenden auf als Ungarn, wo die Widerspruchslösung gilt. Auch in Spanien werden die weltweit höchsten Spenderzahlen von spanischen Experten selbst nicht auf die dort geltende Widerspruchslösung zurückgeführt, sondern in erster Linie auf eine sehr gute Koordinationsarbeit und eine finanziell gute Ausstattung des Systems.

Der Rückgang der Organspenden ist ein Zeichen dafür, dass Politik, Ärzteschaft, Kliniken und Krankenkassen viel mehr dafür tun müssen, Vertrauen gegenüber der Organspende auf- und Ängste abzubauen. Dies geht nur über kontinuierliche und sehr behutsame Aufklärung.

Wir halten die Optimierung der derzeitigen Strukturen für vordringlich, um die Zahl der Organspenden und Transplantationen zu erhöhen. Was nützt die Widerspruchslösung, wenn potenzielle Organspender in von der Klinik vor Ort nicht an die Koordinierungsstelle gemeldet werden? Hier besteht Handlungsbedarf, etwa in Form einer Konkretisierung der Meldepflicht im Transplantationsgesetz, in Form von mehr qualifizierten Transplantationskoordinatoren und durch die Förderung der Zusammenarbeit aller Akteure.

Dass es anders geht, beweist schon seit einigen Jahren das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Dort wird durch professionelle Strukturen durch eine gute Koordination und Kooperation aller Akteure beinahe das spanische Niveau bei den Spenderzahlen erreicht – ohne Widerspruchslösung.