Berlin – Zur heutigen Beratung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages über die EU-Transplantationsrichtlinie und das deutsche Transplantationsgesetz erklärt der Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion für Transplantationsmedizin Michael KAUCH:
Immer noch sterben Menschen auf der Warteliste für Organtransplantationen. Deshalb darf sich die Politik nicht zurücklehnen. Gerade hinsichtlich der möglichen Lebendspende von Niere und Leber muss das Transplantationsgesetz von unnötigen Hürden befreit werden.
Gleichzeitig darf die EU-Transplantationsrichtlinie die Gestaltungsmöglichkeiten der Mitgliedstaaten nicht unangemessen beschränken. Die Fragen rund um die Organspende betreffen ethische Fragen. Die EU sollte sich auf die Regelung von Sicherheit und Qualität beschränken. Vor allem darf sie die bewährte deutsche Struktur der Koordinierung durch eine Stiftung nicht gefährden. Die FDP-Bundestagsfraktion ist enttäuscht, dass ihr entsprechender Entschließungsantrag von der Koalition abgelehnt wurde. Im heutigen Bericht zum Transplantationsgesetz hat die Bundesregierung angesichts neuer medizinischer Entwicklungen erstmals eine Offenheit gezeigt, die strafbewehrte Nachrangigkeit der Lebendspende gegenüber der Spende von Toten zu überprüfen. Das ist ein erster Schritt, der jedoch nicht ausreicht. Künftig sollte aus Sicht der FDP z.B. die Überkreuzspende zwischen blutgruppenunverträglichen Ehepaaren generell möglich sein.